
Pass / Identitätskarte
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass
Führerausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Fahrzeugausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Zolldokumente für Autos
Zeitweilige Einfuhr bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
CH-Kleber, Pannendreieck und Sicherheitsweste und Reservebirnen, Alkoholtest (Alkoholtests kann man in Apotheken und im Grosshandel in Frankreich kaufen. Achtung: Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum!)
Strassengebühren
Rund 7800 km gebührenpflichtige Autobahnen.
Die gängigen Kreditkarten werden angenommen. Wählen Sie die dem Zahlungsmittel entsprechende Durchfahrt, vor allem bei Gebührenpflicht direkt auf der Autobahn. Achtung: Gewisse Zufahrten sind den "Télépéage"- Abonnenten vorbehalten.
"Télépéage"-Abonnement für das ganze oder Teil-Streckennetz für Personen die oft nach Frankreich fahren: Geringer Kostenaufwand, Voraussetzung ist ein Bankkonto in Frankreich. Anmeldeformulare sind per Webseite der Autobahngesellschaften erhältlich.
Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsverkehr.
Abblendlicht für alle Motorfahrzeuge auch am Tage empfohlen.
Fahrverbote für Lastwagen
- Samstags und vor Feiertagen von 22.00 bis 24.00 Uhr
- Sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr
Motorräder
Helmtragepflicht für Fahrer und Beifahrer.
Abblendlicht auch am Tage vorgeschrieben (über 125 ccm).
Blutalkoholgrenze
0,5 Promille
Sicherheitsgurten
Auf allen Sitzen obligatorisch
Kindersicherung / Kinderrückhaltevorrichtungen
Kind < 10 Jahre oder < 1,35 m eine dem jeweiligen Alter/Gewicht angemessene Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz
(ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04)
Kind > 10 Jahre und > 1,35 m Sicherheitsgurt obligatorisch vorn und hinten
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen
Tempolimiten
| Km/h | Motorrad | Auto | +Anhänger |
| Innerorts | 50 | 50 | 50 |
| Ausserorts | 90 | 90 | 90 |
| Autobahnen | 130 | 130 | 130 |
Bussen
Die Polizei kann an Ort und Stelle Bussen bis zu 375 EUR kassieren und das Fahrzeug stilllegen, wenn die Busse nicht sofort bezahlt wird.
Wichtigste Bussen
Parkieren verboten: 15 - 140 Euro
Nichtbeachten eines Lichtsignals: 135 Euro
Alkohol am Steuer: >750 Euro
Nichttragen der Sicherheitsgurten: 90 - 140 Euro
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung: 20 - 40 Euro
Ein- und Ausfuhr
Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 175 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung
Ausfuhr limitert: Kunstwerke und Antiquitäten (nur mit einer Sonderbewilligung).
Einfuhr von Kanister
Einfuhr von 5 l Treibstoff in Kanistern erlaubt (Transport auf den Fähren nach Korsika verboten).
Währung
EURO (EUR) zu 100 Cent
Gebühren und MwSt.
TVA ("Taxe à la valeur ajoutée", 19,6 %); sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 175 EUR (einschl. MwSt.) pro Geschäft übersteigt. www.globalrefund.com
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.
Verkehrsinformationen
Infotrafic, Tel. 0892 70 77 66 oder auf www.infotrafic.com
Radio FM 107.7 auf dem gesamten Autobahnnetz
Notfälle
Polizei 112
Ambulanz 112
Feuerwehr 112