Pass / Identitätskarte
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass
Führerausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Fahrzeugausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Zolldokumente für Autos
Zeitweilige Einfuhr bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
CH-Kleber, Pannendreieckm, Sicherheitsweste und Reservebirnen.
Strassengebühren
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Die gängigen Kreditkarten werden akzeptiert.
Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsverkehr.
Fahrverbote für Lastwagen
Auf einigen Nationalstrassen in Richtung Madrid und Barcelona je nach Verkehrsaufkommen an Sonn- und Feiertagen von 17 bis 24 Uhr.
Motorräder
Helmtragepflicht für Fahrer und Beifahrer.
Abblendlicht auch am Tage vorgeschrieben.
Blutalkoholgrenze
0,5 Promille
(0,3 Promille für Fahrzeugführer, die ihren Ausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen)
Sicherheitsgurten
Auf allen Sitzen obligatorisch
Kindersicherung / Kinderrückhaltevorrichtungen
Kind < 1,35 m: Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44)
Kind 1,35 m - 1,50 m: Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44) oder alternativ Sicherheitsgurt hinten
Kind > 1,50 m: Sicherheitsgurt vorn und hinten
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen
Tempolimiten
Km/h | Motorrad | Auto | +Anhänger |
Innerorts | 50 | 50 | 50 |
Ausserorts | 90 | 90 | 70 |
Autobahnen | 120 | 120 | 90 |
Bussen
Die Polizei kann an Ort und Stelle Bussen bis zu 602 EUR einkassieren und das Fahrzeug stilllegen, wenn die Busse nicht bezahlt wird.
Wichtigste Bussen
Parkieren verboten: <90 Euro
Nichtbeachten eines Lichtsignals: >90 Euro
Alkohol am Steuer: >300 Euro
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung: <90 Euro
Ein- und Ausfuhr
Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 430 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung
Ausfuhr limitiert: Kunstwerke und Antiquitäten (nur mit Bewilligung des Ministerio de Cultura)
Einfuhr von Kanister
Einfuhr von 10 l Treibstoff in Kanistern erlaubt.
Währung
EURO (EUR) zu 100 Cent
Gebühren und MwSt.
IVA ("Impuesto sobre el Valor Añadido", 16 %), sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 90.15 EUR übersteigt. Auf den Kanarischen Inseln gibt es keine Mehrwertsteuer. www.globalrefund.com
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.
Verkehrsinformationen
Tel. 902 40 45 45 (Racerutas) oder 900 12 35 05 (Dirección general del tráfico)
Notfälle
Polizei 112
Ambulanz 112
Feuerwehr 112