Zuletzt aktualisiert am: 20. Mai 2022 / Wöchentliche Aktualisierung!
Folgende Bestimmungen gelten für die Einreise aus der Schweiz:
Für geimpfte Personen: Nachweis eines vollständigen Impfschutzes/ COVID Zertifikat.
Für ungeimpfte/ nicht genesene Personen: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorweisen. Gilt für Personen ab 12 Jahren.
Genesene Personen müssen ein ärztliches Dokument vorzeigen, welches bestätigt, dass die Coronavirus-Infektion maximal 6 Monate zurück liegt.
Sofort abschliessen - auch bereits gebuchte Reisen sind versichert!
Inklusive Pandemie Deckung z.B. bei einem positiven Corona-Test.
Für geimpfte Personen: Keine Massnahmen
Für ungeimpfte/ nicht genesene Personen: Keine Massnahmen
Genesene Personen: Keine Massnahmen
Für geimpfte Personen: Nachweis eines vollständigen Impfschutzes/
COVID Zertifikat (zweite Impfung mind. 14 Tage
vor Abreise).
Für ungeimpfte/ nicht genesene: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48h). Gilt für Personen ab 12 Jahren.
Genesene Personen müssen ein Dokument vorzeigen, welches bestätigt, dass die Coronavirus-Infektion maximal 6 Monate zurück liegt.
Aufgrund häufig wechselnder Bestimmungen gelten die Angaben ohne Gewähr. Telefonisch geben wir keine weiteren Auskünfte.
Möchten Sie, dass die aktuell gewählte Sektion beim nächsten Besuch bereits vorausgewählt ist?