Verkehrsvorlagen der Herbstsession 2021

06.09.2021

Nationalrat

21.441 n Pa. Iv. Suter. Für mehr Sicherheit, weniger Lärm und mehr Lebensqualität. Tempo 30 innerorts soll die Regel, Tempo 50 die Ausnahme sein.

Der ACS lehnt diese parlamentarische Initiative ab mit folgender Begründung: 

  • Mit der geforderten Temporegelung würde die heutige Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt.
  • Die Durchgangsstrassen dienen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und führen vor allem auch den Transitverkehr auf schnellstem und direktestem Weg durch Städte und Ortschaften. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb auf diesen Verkehrsachsen nicht mehr Tempo 50 gelten sollte.
  • Kommen Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr schneller voran als im untergeordneten Strassennetz, kommt es zu Ausweichverkehr in den Wohnquartieren.
  • Dieser Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo 30 Zonen obsolet.

20.4573 s Mo. Français: Führerausweis ab 16 Jahren für vierrädrige Leichtmotorfahrzeuge

Der ACS lehnt diese Motion ab, mit folgender Begründung:

  • Gemäss Unfallstatistik der BFU haben jugendliche Motorfahrzeuglenker ein besonders hohes Unfallrisiko.
  • Die Leichtmotorfahrzeuge benötigen auf den Strassen mehr Platz als die Roller, die bereits ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Dadurch und aufgrund ihrer geringen Höchstgeschwindigkeit behindern sie den Verkehrsfluss.
  • Diese Fahrzeuge werden vermehrt auch für Fahrten ausserortseingesetzt, wo sie die Verkehrssicherheit beinträchtigen können, da sie aufgrund ihres geringen Tempos andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Überholmanövern provozieren könnten.
  • Wenn Leichtmotorfahrzeuge bereits ab 16 Jahren gefahren werden dürften, könnten sie an Beliebtheit gewinnen und in viel grösserer Zahl als heute auf unseren Strassen verkehren. Damit würde sich das Verkehrssicherheitsrisiko noch verschärfen.

Ständerat

20.3388 n Mo. Addor: Ordnungsbussen. Die Personen schützen, die Ordnungsbussen verhängen.

Der ACS unterstützt diese Motion mit folgender Begründung:

  • Der Datenschutz sollte auch Polizisten und Polizistinnen schützen.
  • Bei der Verhängung einer Ordnungsbusse tun Vor- und Nachnamen, der Person, welche diese verhängt, nichts zu Sache.
  • Im Falle, dass die oder der Gebüsste, die Ordnungsbusse anfechten möchte, entsteht ihr oder ihm kein Nachteil, wenn anstelle des Vor- und Nachnamens die Matrikelnummer auf der Busse vermerkt ist.
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