Der ACS lehnt diese parlamentarische Initiative ab mit folgender Begründung:
- Mit der geforderten Temporegelung würde die heutige Strassenhierarchie
ausser Kraft gesetzt.
-
Die Durchgangsstrassen dienen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und
führen vor allem auch den Transitverkehr auf schnellstem und direktestem Weg
durch Städte und Ortschaften. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb auf
diesen Verkehrsachsen nicht mehr Tempo 50 gelten sollte.
- Kommen Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr
schneller voran als im untergeordneten Strassennetz, kommt es zu Ausweichverkehr
in den Wohnquartieren.
- Dieser
Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung
der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo 30 Zonen
obsolet.
Der ACS lehnt diese Motion ab, mit folgender Begründung:
- Gemäss Unfallstatistik der BFU haben jugendliche
Motorfahrzeuglenker ein besonders hohes Unfallrisiko.
- Die Leichtmotorfahrzeuge benötigen auf den Strassen mehr Platz als die
Roller, die bereits ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Dadurch und aufgrund
ihrer geringen Höchstgeschwindigkeit behindern sie den Verkehrsfluss.
- Diese Fahrzeuge werden vermehrt auch für Fahrten ausserortseingesetzt, wo
sie die Verkehrssicherheit beinträchtigen können, da sie aufgrund ihres
geringen Tempos andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Überholmanövern
provozieren könnten.
- Wenn Leichtmotorfahrzeuge bereits ab 16 Jahren gefahren werden dürften, könnten
sie an Beliebtheit gewinnen und in viel grösserer Zahl als heute auf unseren
Strassen verkehren. Damit würde sich das Verkehrssicherheitsrisiko noch
verschärfen.
Der ACS unterstützt diese Motion mit folgender Begründung:
- Der Datenschutz sollte auch Polizisten und Polizistinnen
schützen.
- Bei der Verhängung einer Ordnungsbusse tun
Vor- und Nachnamen, der Person, welche diese verhängt, nichts zu Sache.
- Im Falle, dass die oder der Gebüsste, die
Ordnungsbusse anfechten möchte, entsteht ihr oder ihm kein Nachteil, wenn
anstelle des Vor- und Nachnamens die Matrikelnummer auf der Busse vermerkt ist.