01.10.2026
Knapp fünf Jahre nach Einreichung der «Motion Schilliger» gelten ab heute die neuen Verordnungsänderungen zu Tempo 30. Der TCS und der ACS haben sich im politischen Prozess für eine wirksame Umsetzung eingesetzt. Der Verkehrsfluss wird verbessert und die Hierarchie des Strassennetzes gestärkt, zum Vorteil von Automobilisten, ÖV, schnellen E-Bikes und Blaulichtorganisationen.
Der Grundsatz, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, ist nach einem langen
politischen Prozess bekräftigt. Heute treten die Verordnungsänderungen in Kraft, die dafür sorgen, dass flächendeckendes
Tempo 30 im urbanen Umfeld nicht mehr möglich ist. Der Touring Club Schweiz und der Automobil Club Schweiz haben
sich in den letzten Jahren gemeinsam für eine pragmatische Regelung eingesetzt und begrüssen nun ausdrücklich die
Umsetzung des klaren Parlamentsentscheides durch den Bundesrat.
Klare Hierarchie des Strassennetzes
Künftig müssen Städte und Gemeinden mittels Gutachten nachweisen, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen
nicht zu Ausweichverkehr in Quartierstrassen führt. Diese klare Hierarchie des Strassennetzes entspricht langjährigen
Forderungen des TCS und des ACS. Ausweichverkehr in Quartieren ist ein Unfallrisiko, behindert den Langsamverkehr und
schadet allgemein der Lebensqualität.
Lärmarme Beläge sind wirksamer als Temporeduktionen
Um den Strassenlärm zu reduzieren, sind lärmarme Beläge wirksamer als Temporeduktionen. Diese Einschätzung teilt auch
der Bundesrat. Es ist daher bedauerlich, dass eine Priorisierung von lärmarmen Belägen in der Verordnungsänderung nicht
berücksichtigt wurde. TCS und ACS fordern nun das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Umwelt auf, in ihren
Weisungen zuhanden der Kantone und Gemeinden festzuhalten, dass lärmarme Strassenbeläge die wichtigste Massnahme
zur Lärmminderung sind.
Die Änderungen, die heute in Kraft treten, sind ein wichtiger Schritt für eine Mobilitätspolitik, die alle
Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. TCS und ACS fordern nun, dass diese Verordnungsänderungen schweizweit
einheitlich und konsequent angewendet werden, damit für alle Verkehrsteilnehmenden die gleichen Regeln gelten –
unabhängig davon, wo sie sich befinden.