Unsere Leitlinien

Wie bleibt das Automobil ein mobiles Auto

Die zehn verkehrspolitischen Leitlinien der Sektion Zürich

Sie dienen einerseits als Grundlage für die Tätigkeit der Verkehrskommission und andererseits als Richtschnur für die Öffentlichkeitsarbeit der Sektion Zürich des ACS. Die Leitlinien sollen mithelfen, dass das Automobil auch in Zukunft ein mobiles Auto bleibt. Die konkreten verkehrspolitischen Forderungen der Sektion Zürich des ACS werden aufgrund dieser Leitlinien formuliert und vertreten.

Konkrete Verkehrsanliegen und -projekte sind immer durch widersprüchliche Anforderungen gekennzeichnet. Die jeweilige Konfliktlösung erfordert daher eine differenzierte Gewichtung der massgebenden Kriterien unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten. Diese Einsicht berücksichtigt auch der ACS bei seinen jeweiligen verkehrspolitischen Stellungnahmen.

  1. Der ACS vertritt die verkehrspolitischen Interessen der Autofahrer. Dabei berücksichtigt er auch übergeordnete Interessen von Gesellschaft, Wirtschaft, Siedlung, Landschaft und Umwelt.
  2. Der ACS postuliert den Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels.
  3. Der öffentliche und private Verkehr sind wesensgerecht einzusetzen, was bedeutet, dass der Verkehr in der Fläche vorwiegend auf der Strasse und der Massenpersonenverkehr in und zwischen städtischen Agglomerationen sowie der Massengüterverkehr über längere Strecken vorwiegend auf der Schiene abgewickelt werden.
  4. Der ACS setzt sich dafür ein, dass die technische Entwicklung nutzbringend für eine weitere Reduktion der Immissionen im Strassenverkehr (Bereich Luft und Lärm) eingesetzt wird, soweit diese Massnahmen verhältnismässig und wirtschaftlich tragbar sind.
  5. Für den ACS ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ein zentrales Anliegen. Dazu tragen vor allem Aus- und Weiterbildung der Autofahrer, partnerschaftliches Verkehrsverhalten, Einhalten der Verkehrsregeln, ein betriebssicheres Strassennetz und sichere Motorfahrzeuge bei.
  6. Die Strassenfinanzierung im Kanton Zürich ist im Interesse der Bereit- und Sicherstellung eines funktionierenden Strassennetzes dringend zu sanieren. Der ACS tritt für eine klare Zweckbestimmung der Strassenverkehrsabgaben für Bau, Betrieb, Unterhalt und Erhaltung der Strassen ein. Da die Strasse gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen hat, ist der Einsatz von allgemeinen Staatsmitteln im Strassenwesen gerechtfertigt.
  7. Die Lücken des Nationalstrassennetzes im Kanton Zürich sowie im kantonalen Strassennetz sind zu schliessen. Mit flankierenden Massnahmen sind gleichzeitig Stadt- und Ortsdurchfahrten zu entlasten.
  8. Vor allem in der dicht besiedelten Agglomeration Zürich erfordert die tägliche Bewältigung des Berufs-, Freizeit-, Einkaufs- und Gewerbeverkehrs ein Verkehrsmanagement, welches die vorhandene Strassenkapazität optimal nutzt. Dabei sind auch Baustellen mit zu berücksichtigen.
  9. In den dicht besiedelten Agglomerationen und Kernstädten ist eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen für Bewohner, Kunden und Besucher bereit zu stellen. Ausserdem sind Parkleitsysteme zur Minimierung des Suchverkehrs einzurichten.
  10. Die erfolgreiche Vertretung unserer Interessen als Autofahrer und als ACS in der Öffentlichkeit sowie bei politischen Behörden und anderen Verbänden verlangt einen engagierten und kontinuierlichen Einsatz im Sinne dieser verkehrspolitischen Leitlinien.
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