Die Sektion Zürich des ACS gewährt ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung in allen die Haltung und den Gebrauch eines Motorfahrzeugs betreffenden Fragen. Die Beratung erfolgt durch Anwälte, welche durch den Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS zu Rechtskonsulenten ernannt wurden.
Umfang
Grundsätzlich hat jedes Mitglied Anspruch auf eine kostenlose einmalige Beratung pro Fall. Gesamthaft können jedoch höchstens zwei Konsultationen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Ist zur fachmännischen Beratung der Beizug von Rechtskonsulenten notwendig, so zieht der Rechtskonsulent diese bei. Die Beratung aufgrund der dann vorliegenden Akten ist ebenfalls noch unentgeltlich. Die unentgeltliche Interessenwahrung gegenüber Behörden oder Dritten ist ausgeschlossen.
Anwaltswahl
Das Mitglied kann nach seiner freien Wahl einen Rechtskonsulenten der Sektion Zürich in Anspruch nehmen. Es ist ausgeschlossen, im gleichen Fall einen weiteren Rechtskonsulenten unentgeltlich zu beanspruchen.
Kosten
Die Sektion Zürich des ACS übernimmt das Anwaltshonorar seiner Rechtskonsulenten im Umfang des vorliegenden Reglementes. Auslagen des Rechtskonsulenten (Aktenkopien, Gebühren und allfällige Spesen) gehen zu Lasten des Mitglieds.
Verkehr mit Rechtskonsulenten
Das Mitglied kann sich unter Nachweis seiner Mitgliedschaft direkt an einen Rechtskonsulenten wenden. Die Beratung erfolgt während der ordentlichen Bürozeit in der Praxis des Rechtskonsulenten. Der Rechtskonsulent ist gegenüber jedermann, insbesondere auch der Sektion Zürich des ACS und seinen Organen, an das Anwaltsgeheimnis gebunden.
Streitigkeiten
Bei allfälligen Streitigkeiten zwichen Mitglied und Rechtskonsulenten und in Fragen der Auslegung des Reglementes entscheidet der Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS endgültig.
Schlussbestimmungen
Dieses Reglement ist seit dem 1. Januar 1973 in Kraft. Es kann jederzeit
duch den Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS
RA lic.iur. Jürg Harburger
Utoquai 43
8032 Zürich
Tel.: 044 261 14 80
Fax: 044 252 10 83
E-Mail: juerg.harburger@raharburger.ch
RA Dr. iur Caterina Nägeli
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grossmünsterplatz 9
8001 Zürich
Tel.: 044 268 40 50
Fax: 044 268 40 55
E-Mail: cnaegeli@bnlawyers.ch
RA lic.iur. J. Martin Pulver
Uraniastrasse 18
8001 Zürich
Tel.: 044 224 49 29
Fax: 044 224 49 20
E-Mail: mpulver@pf-law.ch
RA lic.iur. Claudia Weber
Rämistrasse 44
8001 Zürich
Tel.: 044 262 99 62
Fax: 044 262 99 67
E-Mail: weber@bbw-law.ch
RA lic.iur. Erich von Arx
Modl, von Arx, Schmidiger, Bernhauser
Neumarkt 15
8400 Winterthur
Tel.: 052 208 99 33
Fax: 052 208 99 34
E-Mail: erich.vonarx@smplaw.ch
RA lic.iur. Christina Ammann
Bahnhofstrasse 12
Postfach 25
8610 Uster
Tel.: 044 905 57 57
Fax: 044 905 57 58
E-Mail: christina.ammann@juram.ch