Unsere Rechtsauskunft. Persönliche Beratung, wenn's drauf ankommt

Hast du eine Busse erhalten und fragst dich, ob sie gerechtfertigt ist? Bist du unsicher, wie du dich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollst, oder hast du eine andere rechtliche Frage rund um dein Fahrzeug? Als ACS Mitglied erhältst du eine kostenlose Erstberatung durch unsere Rechtskonsulenten – erfahrene Anwältinnen und Anwälte, die sich auf Fragen rund um die Haltung und den Gebrauch von Motorfahrzeugen spezialisiert haben. 

Diese Rechtsauskunft ist unabhängig von unserem verkehrspolitischen Rechtsdienst, der sich für deine Interessen bei politischen Vorhaben wie Tempo-30-Zonen oder Parkplatzabbau einsetzt. Geht es um deine persönliche rechtliche Situation, bist du hier richtig.

Unsere Rechtskonsulenten

Zürich

RA lic.iur. Jürg Harburger 
Schulhausstrasse 42
8002 Zürich

Tel.: 044 261 14 80
Fax: 044 252 10 83
E-Mail: 
harburger@klebundpartner.ch

RA Dr. iur Caterina Nägeli
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grossmünsterplatz 9
8001 Zürich

Tel.: 044 268 40 50
Fax: 044 268 40 55
E-Mail: 
cnaegeli@bnlawyers.ch

RA lic.iur. J. Martin Pulver
Uraniastrasse 18
8001 Zürich

Tel.: 044 224 49 29
Fax: 044 224 49 20
E-Mail: 
martin.pulver@pulverlaw.ch

RA lic.iur. Claudia Weber
Rämistrasse 44
8001 Zürich

Tel.: 044 262 99 62
Fax: 044 262 99 67
E-Mail: 
weber@bbw-law.ch

Uster

RA lic.iur. Christina Ammann
Bahnhofstrasse 12
Postfach 25
8610 Uster

Tel.: 044 905 57 57
Fax: 044 905 57 58
E-Mail:
christina.ammann@juram.ch

Rechtsauskunft

Die Sektion Zürich des ACS gewährt ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung in allen Fragen betreffend der Haltung und des Gebrauchs eines Motorfahrzeugs. Die Beratung erfolgt durch Anwälte, welche durch den Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS zu Rechtskonsulenten ernannt wurden.

Umfang

Grundsätzlich hat jedes Mitglied Anspruch auf eine kostenlose einmalige Beratung pro Fall. Gesamthaft können jedoch höchstens zwei Konsultationen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Ist zur fachmännischen Beratung der Beizug von Rechtskonsulenten notwendig, so zieht der Rechtskonsulent diese bei. Die Beratung aufgrund der dann vorliegenden Akten ist ebenfalls noch unentgeltlich. Die unentgeltliche Interessenwahrung gegenüber Behörden oder Dritten ist ausgeschlossen.

Anwaltswahl

Das Mitglied kann sich unter Nachweis seiner Mitgliedschaft direkt an einen Rechtskonsulenten wenden. Die Beratung erfolgt während der ordentlichen Bürozeit. Es ist ausgeschlossen, im gleichen Fall einen weiteren Rechtskonsulenten unentgeltlich zu beanspruchen. 

Der Rechtskonsulent ist gegenüber jedermann, insbesondere auch der Sektion Zürich des ACS und seinen Organen, an das Anwaltsgeheimnis gebunden.

Kosten

Die Sektion Zürich des ACS übernimmt das Anwaltshonorar seiner Rechtskonsulenten im Umfang des vorliegenden Reglementes. Auslagen des Rechtskonsulenten (Aktenkopien, Gebühren und allfällige Spesen) gehen zu Lasten des Mitglieds.

Streitigkeiten

Bei allfälligen Streitigkeiten zwichen Mitglied und Rechtskonsulenten und in Fragen der Auslegung des Reglementes entscheidet der Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS endgültig.

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement ist seit dem 1. Januar 1973 in Kraft. Es kann jederzeit duch den Vorstand der Sektion Zürich des ACS abgeändert werden.

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