Coronavirus-Massnahmen

Eine zeitnahe Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ist durch die zunehmende Durchimpfung der Schweizer Bevölkerung realistisch.   

So öffnen ebenfalls immer mehr Länder ihre Grenzen für Touristen. Von Land zu Land sind die Einreisebedingungen anders geregelt. Mit der Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU (Green Pass) strebt man eine Vereinheitlichung der Einreisebestimmung in Europa an.  

Das digitale Covid-Zertifikat ist verfügbar. Im Zertifikat ist der Nachweis für die Impfung, ein negatives Covid-Testergebnis oder der Nachweis über die Genesung von Covid ersichtlich. Dies erlaubt dem Besitzer des Zertifikates frei zu reisen.  

Die Schweiz hat ein eigenes Covid-Zertifikat eingeführt. Dieses Schweizer Zertifikat sollte mit dem EU-Zertifikat kompatibel sein.  Abklärungen seitens der Schweizer Regierung sind im Gange.  

Nach wie vor gültig ist die Liste der  Risikoländer des BAG.   

Die Einschränkungen der Einreisbestimmungen können jederzeit ändern. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise daher unbedingt bei der  Botschaft Ihres Reisezieles  über allfällige Reiseeinschränkungen.  

Nähere Informationen finden Sie bei Travelnews sowie dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Q&A zu Ihrer Ferienbuchung

Ich bin an Covid-19 erkrankt und kann darum die geplante Reise nicht antreten.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Kurz vor Abreise hatte ich Kontakt mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person und das Contact-Tracing hat mir eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Ich kann die Reise deshalb nicht antreten.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Auf der Reise erkranke ich an Covid-19 und benötige medizinische Assistance.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Auf der Reise wird mir die Beförderung oder Einreise verweigert, weil Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung besteht.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Wir haben unsere Fernflugreise im vergangenen Jahr bereits gebucht, allerdings ist das Ferienziel zurzeit für Einreisen aus der Schweiz gesperrt. Sollen wir annullieren oder umbuchen?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro. Da aus heutiger Sicht noch nicht klar ist, ob das Land, resp. die betreffende Destination doch noch die Einreisesperre aufhebt, gilt die Reservation nach wie vor. Möglicherweise kann das Reisebüro behilflich sein eine Umbuchung vorzunehmen (z.B. Verschiebung des Reisedatums; das jedoch könnte möglicherweise einen Einfluss auf den Preis haben).

Würde die Reiseversicherung eine Annullierung decken: nein;

Das Reisebüro oder die direkt gebuchten Leistungserbringer bieten Ihnen eine Ersatzreise oder eine Rückerstattung an, falls die Destination aufgrund von behördlichen Anordnungen geschlossen wurde und damit die Leistungen nicht erbracht werden können.

Bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder Online-Leistungserbringer (Online Travel Agency, Online Flug-, Hotelportal, Mietwagen Broker usw).

Die Airline fliegt aufgrund behördlicher Massnahmen nicht mehr die gebuchte Destination an. An wen wende ich mich um die bezahlten Flugkosten zurückzuerhalten?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft. Wenn sie die Leistung nicht erbringen kann, können Sie gemäss Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei annulliertem Flug eine Ticketkostenrückerstattung verlangen. Aufgrund des Covid-19-Ausbruchs und der damit verbundenen Flugstilllegung kämpfen viele Airlines mit der Liquidität. Deswegen bieten sie oft kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten oder Gutscheine an. Wir finden dies eine gute Möglichkeit und möchten Sie motivieren bei Möglichkeit dies zu unterstützen.

Würde die Reiseversicherung eine Annullierung decken: nein; die Airlines sind verpflichtet bei Nichterbringung der bezahlten Leistung den Reisepreis zurückzuerstatten.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Airline; falls Sie über Online Flugportal wie ebookers, swoodoo etc. gebucht haben, an deren Kundendienst.

Aufgrund des Covid-Ausbruchs habe ich vor einer möglichen Ansteckung Angst. Deswegen möchte ich nicht mehr meine gebuchte Reise ins Ausland antreten und annullieren

Solange die Leistungen angeboten werden, würde eine Annullierung einem kostenpflichtigen Vertragsrücktritt gleichkommen. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Reisebedingungen des entsprechenden Reiseveranstalters.

Würde die Reiseversicherung eine Annullierung decken: nein; Angst oder ein ungutes Gefühl zu haben (ganz egal ob gesund oder mit Vorerkrankung) sind keine ausreichenden Gründe um kostenlos von der Reise zurückzutreten.

Wir würden gerne schon heute unsere Ferien buchen. Da wir heute nicht wissen, ob die Corona-Einschränkungen dann noch gelten oder nicht, wollen wir uns mit einer Reiseversicherung schützen.

Pandemien (wie COVID-19) und behördliche Massnahmen / Anordnungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der ACS Reiseversicherungen (Versicherer: Allianz Assistance) standardmässig von der Versicherungsdeckung explizit ausgeschlossene Ereignisse. Da das Ereignis „Pandemie“ bereits Vorbestand hat und Versicherungen nur Schäden decken, welche bei Abschluss nicht vorhersehbar waren, käme eine jetzt abgeschlossene Police für die aufgrund der Covid-19 entstandenen Schäden nicht auf.

Unser Fokus ist verständlicherweise aktuell stark auf die pandemiebedingten Schadenereignisse ausgerichtet. Bitte bedenken Sie, dass es im Zusammenhang mit Reisen nach wie vor die Risiken gibt, welche uns vor der Covid-19-Zeit beschäftigten: Erkrankung, Unfall vor oder während der Abreise, Schaden an Wohneigentum und vieles mehr. Diese Ereignisse werden durch Reiseversicherungen bezahlt (massgeblich über die Schadenübernahme sind die jeweiligen „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ – AVB). Deswegen lohnt es sich nach wie über eine solche zu verfügen.

Tipp : Viele Airlines und Anbieter von Unterkünften bieten sogenannte Flex-Tarife an. Diese sind zwar etwas teurer als die günstigsten Angebote, dafür sind die Umbuchungs- und Stornierungskonditionen kulanter (die jeweiligen Buchungskonditionen sind vorgängig genau durchzulesen!). Aufgrund der weiterhin unsicheren Pandemieentwicklung bieten diese Tarife eine sichere und gute Alternative um im Falle einer Annullierung die Reisekosten gem. den entsprechenden Buchungskonditionen zurückzuerhalten.

Ihr Reisebüro kann Ihnen helfen den nach Ihren Bedürfnissen ausgerichteten Produkte- und Preismix zusammenzustellen.

Planen Sie jetzt: Inwiefern sich jemand durch das neue Corona-Virus Covid-19 bedroht fühlt oder nicht ist sehr individuell. Deswegen muss jede/r bzgl. Planung und Vorgehensweisen für sich entscheiden. Es gibt in der Gegenwart kein „falsch“ oder „richtig“. Erst in einigen Wochen oder Monaten werden wir mehr wissen.

Generell gilt bei Reisestornierungen für Destinationen welche für den Tourismus zugänglich sind und wenn das Programm von Reiseveranstaltern und anderen Leistungserbringern erbracht wird, dass Annullierungskosten selbst übernommen werden müssen. Bitte beachten Sie die Annullationsbedingungen des Reiseveranstalters. Je später Sie annullieren, umso höher werden die Stornogebühren ausfallen.

Falls der Reiseveranstalter jedoch aufgrund der Pandemie die Leistungen annullieren muss und er Ihnen die Reise absagt, muss dieser Ihnen die bereits bezahlten Leistungen retournieren.

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