Sorglos mit dem Wohnmobil unterwegs

Die aktuellen Reisebeschränkungen bescheren der Campingszene eine enorme Nachfrage. Mit der eigenen Unterkunft das Land zu entdecken, den Einschränkungen quasi davon zu fahren – ein neues Freiheitsgefühl für viele, die sich die Auszeit trotz Pandemie nicht nehmen lassen wollen. Wie Sie auch mit dem Camper oder Wohnanhänger sicher unterwegs sind, lesen Sie hier.

Sorglos mit dem Wohnmobil unterwegs

Für Wohnmobile und Wohnanhänger gelten besondere Verkehrsregeln. Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Lenker ist dafür verantwortlich, dass seine Ladung (Kleider, Möbel, Geschirr, elektrische Geräte Gasflasche, etc.) für die Fahrt einerseits korrekt verteilt und andererseits sicher verstaut ist. Ein Reisemobil, welches eine gute Gewichtsverteilung hat, ist auch sicherer unterwegs und weniger anfällig bei Sogbildung durch LKW und bei Windböen. Als goldene Regel für Gespanne gilt: Das Zugfahrzeug soll schwerer sein, als der gezogene Anhänger. Im Zweifelsfall den Fachmann fragen.

  • Im Wohnmobil darf man während der Fahrt dort sitzen, wo Sicherheitsgurten angebracht sind. An allen anderen Stellen ist das Mitfahren nicht erlaubt. Wird ein Haustier mitgeführt, so muss die Transportbox entsprechend gesichert werden.

  • Die Geschwindigkeit für Anhänger wurde per 1.1.2021 von bisher. 80 km/h auf max. 100 km/h erhöht. Diese Geschwindigkeit gilt für Autobahnen und nur für Anhänger, die dafür zugelassen und mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet sind. Ob Ihr Anhänger die Bedingungen erfüllt, sehen Sie in der Typengenehmigung im Fahrzeugausweis. Die Reifen müssen ebenfalls für 100 km/h ausgelegt sein. Den Geschwindigkeitsindex finden Sie seitlich auf dem Reifen neben den Angaben der Dimension: z.B. 155/80R13 84N. Reifen mit den Buchstaben F und G sind nicht zulässig, ab J bis N ist die Geschwindigkeit 100 km/h möglich. Reifen bei < 4mm Profil ersetzen.

  • Für Fahrten durch Frankreich ist ab dem 1.1.21 ein Warnkleber «Toter Winkel» obligatorisch. Dies gilt für Fahrzeuge und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen. Das Fehlen des Warnklebers kann mit einer Busse von 135 Euro geahndet werden. Bringen Sie den Kleber vorschriftsgemäss auf dem Fahrzeug resp. Anhänger an: Im ersten Laufmeter von vorne, seitlich am Fahrzeug (nicht auf Fensterscheiben), links und rechts, in einer Höhe von 0.90 m und 1.5 m ab Boden sowie am Heck des Fahrzeuges. Die notwendigen Kleber sind im ACS Shop erhältlich.

Text: Anita Brechtbühl
Bilder: zVg

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