Eine erste kleine Hürde ist geschafft

01.07.2018

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragte die Verkehrskommission des Nationalrats in der zweiten Lesung vom 15. Oktober 2018 erneut, der parlamentarischen Initiative Rutz «Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen gewährleisten» Folge zu gegeben. Damit ist eine erste kleine Hürde geschafft, um generell Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen gesetzlich zu verankern.

Bereits im Oktober 2017 hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats der parlamentarischen Initiative grünes Licht gegeben. Leider wurde ihr danach aber in der ständerätlichen Verkehrskommission nicht Folge gegeben, weshalb sie Mitte Oktober dieses Jahres ein zweites Mal in der Verkehrskommission des Nationalrats behandelt wurde. Dass die Unterstützung für die parlamentarische Initiative von Gregor Rutz in der zweiten Abstimmung deutlicher ausfiel als vor Jahresfrist, ist sicher nicht zuletzt der gezielten Lobbyarbeit der betroffenen Verbände, darunter natürlich auch dem ACS, zu verdanken. Die parlamentarische Initiative verlangt nicht nur, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gelten soll, sondern gleichzeitig auch, dass dieser Grundsatz nicht aus Lärmschutzgründen umgangen werden kann. Eine Umgehung desselben ist höchstens aus Gründen der Sicherheit möglich. Mit ihrer Argumentation spricht die Mehrheit der Verkehrskommission des Nationalrats dem ACS aus dem Herzen. In ihrer Medienmitteilung teilt die Kommission mit, dass die Mehrheit nach wie vor der Ansicht sei, dass gerade im Hinblick auf die zunehmende Verkehrsbelastung der Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsachsen weiterhin gewährleistet werden sollte und dass ausserdem Tempo-30-Zonen auf diesen verkehrsorientierten Strassen der Bündelung des Verkehrs entgegenstünden und stattdessen zu mehr Lärm und weniger Sicherheit in den Quartieren führten. Um der zunehmenden Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen einen Riegel schieben zu können, wäre die gesetzliche Verankerung von generell Tempo 50 auf diesen Durchgangsstrassen ein probates Mittel. Dies zu realisieren wird zugegebenermassen aber ein mehr als schwieriges Unterfangen. Auch wenn mit dem Kommissionsentscheid ein erster kleiner Schritt gemacht wurde, ist der Weg noch ein sehr weiter. In der Wintersession wird dieses Geschäft im Nationalrat behandelt. Wir hoffen, dass aufgrund der bürgerlichen Mehrheit im Rat und intensiver Lobbyarbeit die Mehrheit des Nationalrats der parlamentarischen Initiative Folge geben wird. Die nächste grosse Hürde, die es anschliessend zu nehmen gilt, ist die Verkehrskommission des Ständerats. Diese hat die parlamentarische Initiative in einer ersten Lesung mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Der ACS und die anderen betroffenen Verbände werden sich auch hier intensiv engagieren, um zu verhindern, dass sich die Kommission ein zweites Mal dagegen ausspricht. Jetzt gilt es aber als Erstes, alles daran zu setzen, um der parlamentarischen Initiative im Nationalrat zum Durchbruch zu verhelfen, da das Geschäft sonst ad acta gelegt wird. Wie gesagt, der Weg bis zur gesetzlichen Verankerung von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen ist noch äusserst lang und wird sehr steinig werden, aber der ACS wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dieser matchentscheidenden parlamentarischen Initiative in beiden Räten zum Durchbruch zu verhelfen.

NR Thomas Hurter
Zentralpräsident
Automobil Club der Schweiz

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