«Verkehr ‘45» - Die Vorlage vernachlässigt die zentrale Bedeutung unserer Strasseninfrastruktur

08.10.2026

Bern, 08. Oktober 2026 – Grundsätzlich begrüsst der Automobil Club der Schweiz (ACS) den vom Bundesrat vorgesehenen koordinierten und verkehrsträgerüber-greifenden Planungsansatz, bei dem Strasse, Schiene und Agglomerations-verkehr zusammen weiterentwickelt werden und damit – im Sinne einer Gesamtverkehrssicht – gemeinsam zur Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse in der Schweiz beitragen. Aus Sicht des ACS vernachlässigt die Vorlage jedoch die zentrale Bedeutung, welche die Strasseninfrastruktur für die Mobilität der Bevölkerung und den Güterverkehr und somit auch für die Versorgungssicherheit und die Wirtschaft im Allgemeinen hat.

Der Bedeutung des Nationalstrassennetzes und des technischen Fortschritts mehr Rechnung tragen
Der Fokus der Vorlage liegt auf dem Ausbau der Schieneninfrastruktur. Aufgrund der Tatsache, dass 72% der jährlich zurückgelegten Personenkilometer auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) und dass 45% des MIV sowie knapp 73% des Güterverkehrs auf dem Nationalstrassennetz abgewickelt werden, das lediglich 3% des gesamten Strassennetzes der Schweiz ausmacht, ist die Gewichtung der Strasseninfrastruktur hingegen nicht ausreichend.

Des Weiteren vermisst der ACS in der Vorlage den Blick auf die technischen Fortschritte bzw. Verbesserungen, die im Zeithorizont bis 2045 und darüber hinaus das Verkehrsmanagement massgeblich beeinflussen können.

Konsequente Verknüpfung der politischen Beschlüsse zu Nationalstrassen und Agglomerationsprogrammen
Der ACS fordert eine konsequente Verknüpfung der politischen Beschlüsse zu den Nationalstrassen und den Agglomerationsprogrammen. Dies nicht nur vor dem Hintergrund, dass gemäss dem Bundesamt für Statistik fast drei Viertel der Personenkilometer in der Schweiz auf der Strasse erbracht werden, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass ein Drittel der im öffentlichen Verkehr zurückgelegten Strecken so wie auch der Fuss- und Veloverkehr dem Verkehrsträger Strasse zuzuordnen ist. Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr sind Teil desselben Verkehrssystems und werden beide über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Aus Sicht des ACS müssen sie deshalb auch aufeinander abgestimmt und somit auch politisch miteinander verknüpft werden.

Ersatzmassnahmen sind kein Ersatz für notwendige Engpassbeseitigungen
Was die vorgesehene Kapazitätserweiterung durch Pannenstreifennutzung und Temporeduktionen anbelangt, fehlt dem ACS bislang der Nachweis ihrer Wirksamkeit sowie der Dauer, während der diese Massnahmen einen Kapazitätsausbau zu ersetzen vermögen. Sie können daher nicht als ausreichend betrachtet werden, um die notwendige Erweiterung der Strasseninfrastruktur in Frage zu stellen.

Ablehnung der Streichung von 31 bisher im STEP vorgesehenen Projekten zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz
Unter den vorgängig erwähnten Gesichtspunkten lehnt der ACS die Streichung der 31 Projekte aus dem Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) ab. Die betroffenen Projekte müssen planerisch weitergeführt und bei entsprechender Projektreife realisiert werden. Zudem müssen die Folgekosten eines Nichtausbaus bei der Beurteilung von Ausbau- und Ersatzvarianten miteinbezogen werden. Neben der unmittelbaren Kapazitätswirkung sind insbesondere die langfristigen Konsequenzen in Bezug auf Ausweichverkehr, Verkehrssicherheit, Versorgungssicherheit und Netzresilienz zu berücksichtigen, was bisher nicht der Fall gewesen ist.


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