08.10.2026
Bern, 08. Oktober 2026 – Grundsätzlich begrüsst der Automobil Club der Schweiz (ACS) den vom Bundesrat vorgesehenen koordinierten und verkehrsträgerüber-greifenden Planungsansatz, bei dem Strasse, Schiene und Agglomerations-verkehr zusammen weiterentwickelt werden und damit – im Sinne einer Gesamtverkehrssicht – gemeinsam zur Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse in der Schweiz beitragen. Aus Sicht des ACS vernachlässigt die Vorlage jedoch die zentrale Bedeutung, welche die Strasseninfrastruktur für die Mobilität der Bevölkerung und den Güterverkehr und somit auch für die Versorgungssicherheit und die Wirtschaft im Allgemeinen hat.
Der Bedeutung des
Nationalstrassennetzes und des technischen Fortschritts mehr Rechnung tragen
Der Fokus der Vorlage liegt auf dem
Ausbau der Schieneninfrastruktur. Aufgrund der Tatsache, dass 72% der jährlich
zurückgelegten Personenkilometer auf den motorisierten Individualverkehr (MIV)
und dass 45% des MIV sowie knapp 73% des Güterverkehrs auf dem
Nationalstrassennetz abgewickelt werden, das lediglich 3% des gesamten
Strassennetzes der Schweiz ausmacht, ist die Gewichtung der
Strasseninfrastruktur hingegen nicht ausreichend.
Des Weiteren vermisst der ACS in der Vorlage den Blick auf die technischen Fortschritte bzw. Verbesserungen, die im Zeithorizont bis 2045 und darüber hinaus das Verkehrsmanagement massgeblich beeinflussen können.
Konsequente Verknüpfung der politischen Beschlüsse zu
Nationalstrassen und Agglomerationsprogrammen
Der ACS fordert eine konsequente Verknüpfung der politischen
Beschlüsse zu den Nationalstrassen und den Agglomerationsprogrammen. Dies nicht nur vor dem Hintergrund, dass gemäss dem Bundesamt für Statistik
fast drei Viertel der Personenkilometer in der Schweiz auf der Strasse erbracht
werden, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass ein Drittel der im
öffentlichen Verkehr zurückgelegten Strecken so wie auch der Fuss- und
Veloverkehr dem Verkehrsträger Strasse zuzuordnen ist. Nationalstrassen- und
Agglomerationsverkehr sind Teil desselben Verkehrssystems und werden beide über
den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Aus
Sicht des ACS müssen sie deshalb auch aufeinander abgestimmt und somit auch
politisch miteinander verknüpft werden.
Ersatzmassnahmen sind kein Ersatz für notwendige
Engpassbeseitigungen
Was die vorgesehene
Kapazitätserweiterung durch Pannenstreifennutzung und Temporeduktionen
anbelangt, fehlt dem ACS bislang der Nachweis ihrer Wirksamkeit sowie der
Dauer, während der diese Massnahmen einen Kapazitätsausbau zu ersetzen
vermögen. Sie können daher nicht als ausreichend betrachtet werden, um die notwendige Erweiterung der Strasseninfrastruktur in Frage zu
stellen.
Ablehnung der Streichung von 31 bisher im STEP vorgesehenen
Projekten zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz
Unter den vorgängig
erwähnten Gesichtspunkten lehnt der ACS die Streichung der 31 Projekte aus dem
Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) ab. Die betroffenen Projekte müssen
planerisch weitergeführt und bei entsprechender Projektreife realisiert werden.
Zudem müssen die Folgekosten eines Nichtausbaus bei der Beurteilung von Ausbau-
und Ersatzvarianten miteinbezogen werden. Neben der unmittelbaren
Kapazitätswirkung sind insbesondere die langfristigen Konsequenzen in Bezug auf
Ausweichverkehr, Verkehrssicherheit, Versorgungssicherheit und Netzresilienz zu
berücksichtigen, was bisher nicht der Fall gewesen ist.