Der ACS lehnt die heute vom VCS präsentierten Forderungen zur Umsetzung des Bundesbeschlusses Velo ab

24.06.2019

An seiner heutigen Medienkonferenz hat der VCS seine Forderungen zur Umsetzung des Bundesbeschlusses Velo vorgestellt. Der ACS lehnt diese Forderungen ganz klar ab, denn sie entsprechen den Forderungen der eigentlichen Veloinitiative und nicht dem effektiven Bundesbeschluss Velo, dem das Schweizer Stimmvolk notabene am 23. September 2018 als Gegenvorschlag zur Veloinitiative deutlich zugestimmt hat.

So wie eine Mehrheit der Bevölkerung, anerkennt auch der ACS die Anliegen des Langsamverkehrs. Er setzt sich aus Sicherheitsgründen für eine möglichst hohe Verkehrsentflechtung ein. Die Forderungen der Veloinitiative gingen ihm aber zu weit, genau wie dem Parlament, das deshalb einen Gegenvorschlag zur Initiative ausarbeitete. Diesem wurde am 23. September 2018 bekanntlich vom Schweizer Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. 

Die heute vom VCS präsentierten Forderungen zur Umsetzung des daraus resultierenden Bundesbeschlusses Velo gehen aber weit über den Inhalt des Gegenvorschlags hinaus und entsprechen denjenigen der ursprünglichen Veloinitiative. Gerechtfertigt wird dies mit dem Argument, die Stimmung hätte sich verändert und deshalb hätten die ursprünglichen Forderungen ihre Berechtigung. Damit stellt sich der VCS ganz klar gegen den Volkswillen. Das ist ganz generell und auch staatspolitisch absolut inakzeptabel. Den Volksentscheid gilt es zu respektieren. 

Der ACS stellt sich deshalb ganz klar gegen die heute präsentierten Forderungen des VCS zur Umsetzung des Bundesbeschlusses Velo. Die Befürchtungen der damaligen Initiativgegner, eine Regelung auf Bundesebene führe zu mehr Bürokratie sowie Abgrenzungsproblemen zwischen Bund und Kantonen, sieht er mit den heutigen Forderungen bestätigt. Fordert der VCS doch unter anderem neu Anschubfinanzierungen für die Umsetzung des Bundesbeschlusses Velo, die Sicherstellung von genügend Veloparkplätzen, etc. Und bei all diesen Forderungen sollen die Velofahrer nicht einmal gesetzlich dazu verpflichtet werden, das geforderte, umfassende Radwegnetz zu nutzen.

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