Mit der ACS Premium Mitgliedschaft profitieren Sie neben unserer weltweiten Reiseversicherung und unserem Pannenservice in Europa  von exklusiven Zusatzleistungen

Mit der ACS Premium Mitgliedschaft ist die Anzahl jährlicher Pannenhilfen unbeschränkt in der Schweiz und in Europa.

Wenn das Fahrzeug nicht gleichentags (in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein), respektive innert 48h (im Ausland) reparierbar ist oder im Falle eines Diebstahls, übernehmen wir pro Ereignis die Kosten für:

  • ein Ersatzfahrzeug bis maximal CHF 3'000.- ;
  • die notwendige Unterkunft;
  • die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnticket 1. Klasse) oder Taxi;

Die Annullierungs- und Reiseschutzdeckung der ACS Premium Mitgliedschaft reichen weiter als bei ACS Travel mit Zusatzleistungen.

Welche Zusatzleistungen sind dies?

Lenken fremder Motorfahrzeuge

Die Versicherung gilt für die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein immatrikulierten Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, sofern sie von einer versicherten Person gelenkt werden.

Was ist versichert?

  • Selbstbehalt aus der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für das betroffene fremde Fahrzeug;
  • Bonusverlust aus der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für das betroffene fremde Fahrzeug;
  • Kosten für ein Mietfahrzeug während maximal 5 Tagen bis maximal CHF 500.-;
  • Kollisionsschäden bis maximal CHF 5'000.-;

Benutzung von Mietfahrzeugen (Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung)

Versichert ist der Selbstbehalt, welcher dem Mieter aufgrund eines Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund Diebstahls des Mietfahrzeugs während der Mietdauer entsteht. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein durch eine andere Versicherung gedecktes Ereignis und ein daraus resultierender Selbstbehalt.

Verkehrsrechtsschutz weltweit

Welche Leistungen werden erbracht?

  • Das Honorar eines Rechtsanwaltes bzw. Prozessbeistandes oder eines Mediators;
  • Die Kosten für ein im Einvernehmen mit der CAP bzw . vom Gericht veranlasstes Gutachten;
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten der versicherten Person gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüssen;
  • Der versicherten Person auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei inklusive Sicherheitsleistungen;
  • Das Inkasso einer dem Versicherten aus einem versicherten Fall zustehenden Forderung, sofern der Schuldner diese bestreitet;
  • Vorschüsse für Strafkautionen nach einem Unfall zur Vermeidung von Untersuchungshaft;
  • Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten bis zu CHF 5'000.-;

Häufig gestellte Fragen

Ich bin an Covid-19 erkrankt und kann darum die geplante Reise nicht antreten.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Kurz vor Abreise hatte ich Kontakt mit einer  auf Covid-19  positiv getesteten Person und das Contact-Tracing hat mir eine Quarantäne verordnet. Ich kann die Reise deshalb nicht antreten.

Im Rahmen der Annullationsleistungen der Mitgliedschaften ACS Travel, ACS Travel& Classic sowie ACS Premium mit AVB Version 2021 übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen. Falls Sie bereits ACS Mitglied sind, überprüfen Sie mit Ihrer Sektion, ob für Sie schon die AVB 2021 gelten.

Ich habe einen Unfall mit meinem gemieteten Auto gehabt und muss jetzt den Selbstbehalt von CHF 2'500.- bezahlen. Bin ich gedeckt?

Versichert ist der Selbstbehalt bis CHF 3'000.-, welcher dem Mieter aufgrund eines Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund Diebstahls des Mietfahrzeugs während der Mietdauer entsteht. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein durch eine andere Versicherung gedecktes Ereignis und ein daraus resultierender Selbstbehalt.

Durch das Fahrzeug, welches hinter mir fuhr, wurde ich angefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs behauptet nun, dass ich rückwärts gefahren bin.

Mit unserem weltweiten Verkehrsrechtsschutz sind Sie überall bestens abgesichert. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern an Sie als Verkehrsteilnehmer.

Kontakt

Mit einem ACS Berater sprechen

Yasemin
Edon

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter
+41 31 328 31 11

ACS Assistance

ACS Assistance

Verfügbar, 24 Stunden am Tag
Im Schadensfall rufen Sie bitte die ACS Assistance an
+41 44 283 33 77

Diese Webseite verwendet Cookies.  Datenschutzerklärung