Drittes Kontrollschild für Veloträger

Seit dem 01.03.2022 ist es möglich, ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern zu bestellen.

Somit ist ein Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger nicht mehr zwingend nötig, auch wenn es weiterhin erlaubt ist. 
Das dritte Schild ist also freiwillig.

Das ASTRA hat die europäischen Staaten informiert.
Folgende Länder haben bestätigt, dass sie das Schild akzeptieren:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Frankreich
  • Italien
  • Estland
  • Niederlanden
  • Norwegen
  • Polen
  • Spanien
  • Grossbritannien 
  • Bulgarien

    Eine aktualisierte Liste finden Sie hier.
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