2-Phasenausbildung

Per 1. Dezember 2005 wurde der Führerschein auf Probe mit entsprechender Weiterausbildung in der Schweiz eingeführt. Von den verschärften Bedingungen für den Erwerb des unbefristeten Führerausweises erhofft man sich einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Neulenkern zwischen 18 und 24 Jahren.

Wen betrifft die 2-Phasenausbildung?

  • Alle Neulenker, welche nach dem 1. Dezember 2005 ihr Gesuch für einen Lehrnfahrausweis einreichen, werden in die 2-Phasenausbildung gelangen. 
  • Personen, die das Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A oder B vor dem 1. Dezember 2005 gestellt haben und vor dem 1. Dezember 1987 geboren sind, wird der Führerausweis nicht auf Probe erteilt. 
  • Lenker, die bereits im Besitze eines gültigen Fahrausweises für eine der beiden Kategorien A oder B haben, unterstehen nicht dieser Regelung.

Was beinhaltet die obligatorische Weiterausbildung?

Ziel der Weiterausbildung ist es, Grenzsituationen zu vermeiden sowie umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren zu erlernen und vertiefen. Die Weiterausbildung dauert für PW-Lenkende insgesamt 16 Stunden und für Motorradlenker/innen 12 Stunden. Sie wird auf zwei Kurstage aufgeteilt: Der erste Kurstag soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer/innen verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Der zweite Kurstag soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer/innen für die eigenen Fähigkeiten weiter entwickeln, ihren Verkehrssinn optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickeln.

Gesetzliche Vorgaben

Weitere Infos auch unter www.wab4u.ch und lesen Sie das  Essay unseres Juristischen Fachdienstes

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