Veränderungen stehen an
Die Generalversammlung muss mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Personen die neuen Sektionsstatuten genehmigen. Den Entwurf der neuen Sektionsstatuten finden Sie nachstehend. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine gedruckte Fassung zu. Nach der Genehmigung werden wir einige Exemplare der neuen Statuten in der Geschäftsstelle auflegen. Ein Versand an alle ACS Mitglieder wird nicht stattfinden.