Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche
Massnahmen! Gemäss unseren Statuten besteht unsere Aufgabe unter anderem darin,
einen Beitrag zur Pflege der Geselligkeit zu leisten; dies ist denn auch eine
Funktion unserer alljährlich stattfindenden Generalversammlung. Wir sind
verpflichtet, die Generalversammlung in den ersten sechs Monaten eines
Kalenderjahres durchzuführen. Nach langem Hin und Her hat sich der Vorstand nun
schweren Herzens dazu entschlossen, dieses Jahr – erstmals seit 108 Jahren
– die Generalversammlung nicht im Rahmen eines geselligen Anlasses, sondern auf
dem Schriftweg durchzuführen. Diskutiert wurde auch über eine Verschiebung der
für den 5. Juni 2020 geplanten Generalversammlung auf September 2020. Stand
heute ist jedoch nicht bekannt, ob es bis dahin schon erlaubt sein wird,
Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern durchzuführen; und wenn wir Pech
haben, rollt dann die viel diskutierte zweite Welle der Corona-Krise an. Bei
der Entscheidfindung hat der Vorstand Ihre Gesundheit als vorrangig eingestuft
und deswegen – gestützt auf Art. 6a COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates vom
16. März 2020 – beschlossen, die Generalversammlung auf dem Schriftweg durchzuführen.
Die 108. Generalversammlung wird nun wie folgt durchgeführt:
Auf der rechten Seite finden Sie den Stimmzettel. Bitte senden Sie diesen bis zum 5. Juni 2020, ausgefüllt in einem Couvert auf dem "Abstimmungsunterlagen" vermerkt ist, an uns. Alle bei uns fristgerecht eingehenden Couverts werden am 8. Juni 2020 von den von Ihnen an der Generalversammlung 2019 gewählten Stimmenzählern geöffnet. Das von den Stimmzählern ermittelte Resultat wird sodann im nächsten Clubmagazin publiziert.
Dies ist zugegebenermassen kein Vorgehen, bei dem Ihrem Bedürfnis nach Geselligkeit Rechnung getragen wird, aber das einzige Vorgehen, mit dem wir den Schutz Ihrer Gesundheit optimal gewährleisten können. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Treue! Bleiben Sie gesund!
Herzlich grüsst
Felix Müller, Präsident ACS Thurgau
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