Schnupperkategorie

Interessiert mit dem eigenen Fahrzeug an einer grossen Motorsportveranstaltung aktiv teilzunehmen?

Mit der «Schnupperkategorie» im Rahmen der Auto-Renntage Frauenfeld 2024 ermöglicht der ACS Thurgau einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in den Motorsport.

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmer hat noch nie aktiv an einer Automobil-Rennsportveranstaltung teilgenommen
  • Besitz eines gültigen Führerausweises Kategorie B
  • Das Teilnahmefeld ist begrenzt

Die Schnupperkategorie beinhaltet folgendes

  • Einfacher und unkomplizierter Einstieg in den Motorsport
  • Stark reduziertes Startgeld in Höhe von CHF 195.- (anstatt CHF 315.-)
  • Die vorgeschriebene Tageslizenz im Wert von CHF 40.- ist im Startgeld inbegriffen
  • Teilnahme in einer eigenen Kategorie (inkl. Zeitnahme)
  • Die Rennstrecke mit 49 Toren und 3.2 km Länge wird wie folgt befahren: Ein Besichtigungs- und zwei Trainingsläufe sowie zwei Rennläufe
  • Komplette Betreuung über den ganzen Renntag durch einen erfahrenen Rennfahrer:
    • Begrüssung mit Kaffee und Gipfeli
    • Dokumentenkontrolle und Startnummernausgabe
    • Technische Fahrzeugkontrolle
    • Streckenbesichtigung mit wertvollen Tipps
    • Begleitung und Betreuung während der Trainings- und Rennläufe
    • Preisverteilung
    • Schlussbesprechung

Vorschriften während der Rennveranstaltung

Sicherheit

  • Flammenabweisender Overall gemäss der FIA Norm 8856-2000, FIA Norm 8856-2018 oder FIA Norm 1986 sowie geschlossene Schuhe (ohne FIA Norm).
  • Vorgeschriebener Helm mit gültiger Norm (siehe Homologationsliste, Motorradhelme sind nicht zugelassen)
  • Helme und Overalls können bei uns auch gegen einen Aufpreis gemietet werden (Stückzahlt begrenzt, Helm CHF 30.00, Overall CHF 50.00)

Fahrzeug

  • Zugelassene sind Fahrzeuge, die fest in der Schweiz immatrikuliert sind (Schilder dürfen nicht hinterlegt sein), über einen gültigen Fahrzeugausweis samt Abgaswertungsdokument (wenn nach VRV/VTS vorgeschrieben) verfügen und deren letzte offizielle Prüfung mit der "Verordnung über die technische Anforderungspflicht an Strassenfahrzeuge" übereinstimmt.
    Es liegt allein in der Verantwortung des Piloten, dass folgende Prüfungsintervalle eingehalten werden: Erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre.
    Händler-, Versuchs- und Tagesschilder, sowie Fahrzeugausweis mit eingeschränktem Verwendungszweck und internationale Fahrzeugausweise sind nicht zulässig.
  • Allfällige technische Änderungen (z.B. Fahrwerk) müssen vorschriftsgemäss im Fahrzeugsausweis eingetragen sein (ausser Räder, siehe Artikel 1.4 Tech. Reglement für LOCale Veranstaltungen).
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