Zuletzt aktualisiert am: 28. März 2023
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Einreisebestimmungen Schweiz

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Einreisebestimmungen

Am 1. April 2022 wurden die letzten Massnahmen aufgehoben und es folgt die Rückkehr in die normale Lage.

Alle Einreisebestimmungen wurden per 17. Februar 2022 aufgehoben. Zurzeit braucht es für die Einreise in die Schweiz auch kein Einreiseformular.

Annerkannte Impfstoffe

Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen / Johnson & Johnson, Sinopharm / BIBP, Sinovac, COVAXIN ®

Einschränkungen im Land

Seit dem 2. Mai 2022 gilt:

  • Das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) führt keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste.  

Seit dem 27. April 2022 gilt:

  • Covid-Zertifikate für genesene Personen können künftig auch durch einen positiven Antigen-Schnelltest ausgestellt werden. Diese Zertifikate sind 180 Tage gültig und international anerkannt.

Seit dem 1. April 2022 gilt:

  • Die Isolationspflicht für positiv getestete Personen, sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen wurden aufgehoben.
  • Die Rückkehr in die normale Lage erfolgt.
  • Die SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert.
  • Es folgen mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3, welche vom Bundesrat beschlossen wurden.

Seit dem 21. März 2022 gilt: 

  • Die Gültigkeit von Covid-Zertifikaten für genesene Personen wurde von 270 Tage auf 180 Tage beschränkt.

Aufgrund häufig wechselnder Bestimmungen gelten die Angaben ohne Gewähr. Telefonisch geben wir keine weiteren Auskünfte.

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