Ausländisches Kennzeichen fahren

Grundsätzlich dürfen Personen, die in der Schweiz wohnen, kein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug fahren. Sobald Sie ein solches Auto fahren, gilt es als importiert und muss verzollt und versteuert sein. Im Einzelfall soll man sich genau informieren, ansonsten droht am Zoll grösseres Ungemach bis zu einem Verfahren.

Auch darf eine in der EU wohnhafte Person grundsätzlich kein in der Schweiz angemeldetes Fahrzeug im Gebiet der EU verwenden. Fährt eine in der EU wohnhafte Person mit einem von einem Schweizer Bekannten ausgeliehenen Fahrzeug in die EU, gilt dies möglicherweise bereits als Autoschmuggel. Massgebend sind in diesem Fall die Vorschriften der Europäischen Union.

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