Feinstaubplaketten in Deutschland

Auch E-Autos brauchen Feinstaubplatten in Deutschland

Wer in Deutschland mit dem Auto in Innenstädte fahren will, braucht in den meisten Fällen eine Umwelt- oder Feinstaubplakette. Diese Verordnung gilt in Deutschland seit 2007. Die Vignette kann in Deutschland beim TÜV oder auch bei der ACS Sektion Zürich bestellt werden. 

Die Zufahrt in die Innenstädte ist nur mit der grünen Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt, andersfarbige Umweltplaketten werden nicht mehr ausgestellt.

Das gilt für Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter, Erdgas-Autos und Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb. 

Achtung: Auch Elektro- oder Brennstoff-Autos benötigen eine (grüne) Feinstaubplakette. Der Grund: Die Polizei will ohne lange Abklärungen erkennen, ob ein Auto eine Zulassung für die Umweltzone/Innenstadt hat, denn längst sind nicht alle Elektrofahrzeuge auf Anhieb als solche zu erkennen. 

Dies gilt auch für Schweizer Touristinnen und Touristen. Wer keine Umweltplakette hat, wird mit 80 bis 100 Euro gebüsst. Die Vignette ist nicht für andere Fahrzeuge übertragbar, Übertretungen werden mit 100 Euro gebüsst.

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