Licht am Fahrzeug

Auto- und Motorradfahrer müssen seit dem 01.01.2014 auch am Tag das Licht einschalten. Bei Fahrzeugen, die mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, schaltet dieses beim Start des Motors ein, alle anderen Fahrzeuge müssen mit Abblendlicht unterwegs sein, Standlicht reicht nicht.

Zu beachten ist, dass bei Wagen mit Tagfahrlicht, bei Dämmerung, Regen, Schnee, Nacht, schlechter Sicht und in Tunnels umgehend das Abblendlicht eingeschaltet werden muss, da beim Tagfahrlicht nur vorne das Licht brennt und dieses nicht dieselbe Stärke hat wie das Abblendlicht. Die Busse bei Fahren ohne Licht beträgt 40 Franken.

Abblendlicht

Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunnels sind während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden. Achtung bei einem Lichtsensor muss immer geprüft werden, dass das Abblendlicht rechtzeitig einschaltet, wenn es nötig ist.

Fernlicht

Können bei Bedarf verwendet werden; in Ortschaften ist jedoch nach Möglichkeit darauf zu verzichten. Die Fernlichter sind rechtzeitig auszuschalten, wenn man andere Strassenbenutzer oder eine Bahn kreuzt oder Fussgängern begegnet. Selbstverständlich gilt das auch beim Hintereinander- oder Rückwärtsfahren.

Nebelbeleuchtung

Die Nebellichter vorne und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden. Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starkem Regen weniger als 50 Meter beträgt.

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