Reissverschluss im Strassenverkehr

Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem seit 01.01.2021 obligatorisch. 

Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen.
Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilneh­menden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der ab­gebauten Spur einschwenken lassen. Wichtig ist dabei, dass wirklich ganz nach vorne gefahren wird und man nicht versucht, bereits vorher die Spur zu wechseln, was zu unnötigen Stockungen führt.

So kann der Verkehr besser fliessen. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.

Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

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