Tiere im Fahrzeug mitführen

Es gibt keine Bestimmung, die das Sichern von Tieren im Fahrzeug explizit vorschreibt und auch kein Gesetz, das Boxen vorschreibt. Zur Anwendung kommen die Art. 30 und 31 des SVG, die besagen, dass eine Ladung niemand gefährden oder belästigen und nicht herunterfallen darf. Auch darf sie den Fahrer nicht ablenken. Aus Sicherheitsgründen ist eine Box zu empfehlen, die sich sicher befestigen lässt. 

Nicht zu empfehlen ist es, einen Hund ungesichert auf dem Beifahrer- oder Rücksitz mitzuführen.

Zu beachten ist ausserdem, dass Tiere bei Sonnen­schein nie im Auto gelassen werden dürfen, auch nicht mit geöffnetem Fenster, denn es kann sehr schnell sehr heiss werden im Fahrzeug, eine tödliche Gefahr für wehrlose Wesen.

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