Tunnelfahrt

Das Gesetz sagt dazu Folgendes: Im Tunnel sind das Rückwärtsfahren und das Wenden untersagt. Fahrzeuge müssen stets beleuchtet sein und Fahrzeugführer dürfen nur im Notfall anhalten und müssen den Motor unverzüglich abstellen. Empfohlen wird zudem, das Radio einzuschalten.

Normalerweise gilt in einspurigen Tunnels ein Überholverbot, dem unbedingt Folge zu leisten ist, genauso wie den signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Bei Fahrzeugen mit automatisch reagierender Beleuchtung ist zudem darauf zu achten, dass sich das Abblendlicht auch wirklich einschaltet (Kontrollleuchte am Armaturenbrett).

Bei Pannen sofort den Warnblinker einschalten und, wenn möglich, in eine Pannenbucht rollen oder sonst ganz rechts ranfahren. Vorsichtig aussteigen (am besten mit Warnweste) und über Notrufstationen Hilfe anfordern.

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