Radfahrer/Velofahrer überholen

Das Signal «Überholen verboten» untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Das bedeutet, dass ein Radfahrer also überholt werden darf, natürlich mit genügendem seitlichen Abstand und ohne den Gegenverkehr zu gefährden. 

Das Gesetz zur Sicherheitslinie besagt: Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts zu fahren. Sie darf also nicht überfahren werden, der Gesetzgeber ist da auch bei Ausnahmesituationen sehr streng. 

Wenn man den Radfahrer mit genug seitlichen Abstand überholen kann, ohne die Sicherheitslinie zu verletzen ist das erlaubt, aber in der Praxis meist nicht möglich. Man lässt es also besser.

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