Das Gesetz sagt klar: Radfahrer müssen Radwege und Radstreifen benutzen, das gilt auch für Rennradfahrer, die oft trotz entsprechender Einrichtung auf Hauptstrassen fahren.
Bei der Signalisation für mehrere Benutzerkategorien (Radfahrer/ Fussgänger) haben Radfahrer auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen.
Beim Zusatz landwirtschaftliche Fahrzeuge gestatten, dürfen diese den Radweg mit der entsprechenden Vorsicht nutzen. Allerdings sind damit nicht Fahrzeuge gemeint, die fast breiter als der Radweg sind und andere Nutzer beim Kreuzen in die Büsche zwingen.