Vortrittsberechtigte Fahrzeuge

Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität, Polizei und des Zolls, die sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen, müssen alle Strassenbenützer den Vortritt las­sen, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale.

Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, müssen die Fahrzeugführer mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen.

Auf Autobahnen und mehrspurigen Strassen sollte bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden, indem die Fahrzeuge auf der (den) rechten Spur(en) nach rechts halten und diejenigen auf der linken Spur soweit wie möglich links anhalten. So ist die Durchfahrt der Blaulichtfahrzeuge gewährleistet.
Die Rettungsgasse dient nicht dazu zu überholen, auch nicht für Motorräder.

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