Was bedeutet Fahreignung und Fahrkompetenz

Artikel 14 des Strassenverkehrsgesetzes sagt:

Über Fahreignung verfügt, wer das Mindestalter erreicht hat; die erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeug hat; frei von einer Sucht ist, die das sichere Führen von Motorfahrzeugen beeinträchtigt und nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und au die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.

Über Fahrkompetenz verfügt, wer die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher führen kann.

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