Bundesrat schützt Quartiere vor Ausweichverkehr

12.08.2026

Beim Lärmschutz bleibt er unverbindlich.

Der Bundesrat setzt die Motion Schilliger um. Ab dem 1. Oktober 2026 muss bei jeder geplanten Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen nachgewiesen werden, dass kein Ausweichverkehr in die Wohnquartiere entsteht. Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, begrüsst diesen Schritt.

«Das ist eine überfällige Klarstellung. Temporeduktionen auf Hauptachsen dürfen nicht auf Kosten der Quartiere gehen – dieser Grundsatz muss jetzt auch in der Praxis gelten», sagt Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich.

Der ACS Zürich hat diesen Nachweis seit Jahren eingefordert. Wird der Verkehr auf Hauptachsen ausgebremst, sucht er sich seinen Weg durch die Quartierstrassen. Künftig muss ein Gutachten genau dieses Risiko prüfen, bevor eine Temporeduktion angeordnet werden darf.

Hingegen verzichtet der Bundesrat auf eine Einbaupflicht für lärmarme Beläge. Das bedauert der ACS Zürich. Flüsterbeläge sind aus seiner Sicht das wirksamste Mittel gegen Verkehrslärm – und kein Eingriff ins Verkehrsregime.

« Dass der Bundesrat auf eine Flüsterbelag-Pflicht verzichtet hat, ist etwas mutlos. Aber Gemeinden und Städte dürfen das nicht als Ausrede benützen, um Tempo 30 auf Hauptachsen durchzudrücken. Flüsterbeläge sind und bleiben das Mittel erster Wahl gegen Verkehrslärm – daran ändert dieser Entscheid nichts», erklärt Enzler.

Für den ACS Zürich ist die kantonale Mobilitätsinitiative nach wie vor die verlässlichere Grundlage. Das Zürcher Stimmvolk hat sie am 30. November 2025 mit 57 Prozent angenommen. Danach darf die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsachsen nur in Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabgesetzt werden.

«Im Kanton Zürich setzen wir auf die Mobilitätsinitiative. 57 Prozent der Stimmberechtigten haben klar Ja gesagt – das ist verlässlicher als jede Verordnungsanpassung», sagt Enzler.

Der ACS Zürich wird die Umsetzung der neuen Gutachtenpflicht sorgfältig begleiten.


Kontakt und weitere Informationen
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Tel.: +41 44 387 75 00
E-Mail: info@acszh.ch
Web: www.acszh.ch

Dr. Ruth Enzler
Präsidentin
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
079 405 17 37

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