18.02.2021
Verbände bereit für einen konstruktiven Dialog zum Nutzen aller
Nachdem Stadtrat Richard Wolff an der Bellerivestrasse viel Geschirr zerschlagen hatte und die Verantwortung für das Dossier an Stadträtin Karin Rykart übergeben werden musste, sind die unterzeichnenden Verbände wieder bereit für einen konstruktiven Dialog, wenn dabei die Bedürfnisse aller Interessengruppen berücksichtigt werden. Wo Kantonsstrassen im Spiel sind, sind Kanton und betroffene Gemeinden von Anfang an in den Prozess einzubeziehen.
Am 3. September 2020 haben sich die unterzeichnenden Verbände gemeinsam vom Beteiligungsverfahren Bellerivestrasse zurückgezogen. Dies nach einem Vorpreschen und einem schwerwiegenden Vertrauensbruch von Stadtrat Richard Wolff. Während er den beteiligten Verbänden ein Schweigegebot auferlegte, versuchte er, vollendete Tatsachen zu schaffen. Nach der von den Tamedia-Zeitungen erzwungenen Veröffentlichung der städtischen Verkehrsstudien, die selbst der Begleitgruppe vorenthalten worden waren, sehen wir uns darin bestätigt, dass unsere Teilnahme am Beteiligungsverfahren von Anfang an als Feigenblatt gedacht und das Beteiligungs-verfahren eine reine Farce war. Auch der Kanton war entgegen gemachter Aussagen nicht einbezogen worden.
Dank den unter Zwang veröffentlichten Studien wissen wir heute:
1. Ein durchgängiger Spurabbau an der Bellerivestrasse bei gleichzeitiger Respektierung der Kantonsverfassung ist mehr als zweifelhaft. In der Folge würde sich der Verkehr vermehrt stauen, auf Schleichrouten ausweichen – und dort auch Anwohnerschaft, Schulkinder und den Veloverkehr drangsalieren.
2. Damit lässt sich auf der Bellerivestrasse auch keine durchgängige Veloroute realisieren. Wenn schon, macht aber nur eine durchgängige Lösung Sinn, denn für den lokalen Veloverkehr innerhalb des Kreis 8 braucht es diese Lösung nicht.
Die unterzeichnenden Verbände sind der Stabsübergabe an Stadträtin Karin Rykart wieder bereit, an einer Lösung mitzuwirken, die zum Nutzen aller Betroffenen ist.
Dies scheint uns nur gegeben, wenn die folgenden roten Linien eingehalten werden:
1. Wahrung der übergeordneten Interessen und Berücksichtigung demokratischer Entscheide:
Die Bellerivestrasse hat als Durchgangsstrasse des Bundes und als kantonale Hauptverkehrsstrasse nicht nur lokale, sondern auch überregionale und überkantonale Bedürfnisse zu erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsverbindung ist zu erhalten (Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung). Kanton und betroffene Ge-meinden sind von Anfang an einzubeziehen, wo es um Massnahmen auf Kantonsstrassen oder mit Auswirkungen auf diese geht. Dies gilt auch für die Tangentialverbindung Tiefenbrunnen – Hegibachplatz – Kunsthaus.
2. Wahrung der Interessen der Anwohnerschaft:
Nicht mehr Schleichverkehr, kein übermässiger «Umwegverkehr» (sprich Mehrverkehr) durch Verkehrslenkungsmassnahmen, kein Abbau von Anwohnerparkplätzen bzw. gleichwertiger Ersatz im Seefeld selber.
3. Wahrung der Interessen von Gewerbe und Wirtschaft:
Kein Abbau gewerbeorientierter Parkplätze im Kreis 8 und keine wesentlich erschwerte Erreichbarkeit.
4.Verbesserungen der Situation für den Veloverkehr:
Verbesserung der Veloinfrastruktur auf der Strecke Tiefenbrunnen – Bellevue. Dazu ist der Betrachtungsperimeter nicht nur auf die Bellerivestrasse zu beschränken.
Da bei einer Ausweitung des Betrachtungsperimeters auch Parkierungsfragen aufs Tapet kommen werden und damit auch die Interessen der Anwohnerschaft tangiert sind, hat sich auch der Zürcher Hauseigentümerver-band zur Gruppe der unterzeichnenden Verbände gesellt.