27.11.2025
Begehren um Neubeurteilung von Tempo 30 rund um den Hauptbahnhof.
Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, hat zusammen mit vier weiteren betroffenen Organisationen ein Begehren um Neubeurteilung von Tempo 30 rund um den Hauptbahnhof eingereicht. Es richtet sich gegen die Verfügung von Stadträtin Karin Rykart, der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements.
Der verfügten Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rund um den HB liegt ein Gutachten der Dienstabteilung Verkehr (DAV) zugrunde. Die beteiligten Organisationen zeigen in ihrem Begehren an den Stadtrat auf, dass dieses Gutachten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, weshalb es keine genügende Grundlage für eine solch einschneidende Massnahme darstellt: Es fehlen zentrale Messdaten, die Analyse des Unfallgeschehens ist verzerrt, mögliche Alternativmassnahmen wurden weder aufgezeigt noch geprüft, weshalb die Verhältnismässigkeitsprüfung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
Unfallzahlen ohne Bezug zum Verkehrsaufkommen
Das Sicherheitsdepartement begründet seine Verfügung unter anderem mit angeblich hohen Unfallzahlen im Gebiet des HB. Das DAV-Gutachten nennt aber nur absolute Unfallzahlen und setzt sie nicht zu den jeweiligen Verkehrsmengen ins Verhältnis. Damit ignoriert es einen zentralen Grundsatz jeder sicherheitsbezogenen Analyse.
So haben sich etwa auf der Bahnhofbrücke trotz eines durchschnittlichen täglichen Verkehrs von 10'096 Fahrzeugen innerhalb von fünf Jahren nur neun Unfälle ereignet – die Unfallrate beträgt nur 0.49 Unfälle pro eine Million Fahrten. Die Bahnhofbrücke ist damit offensichtlich kein Unfallschwerpunkt, sondern im Gegenteil ein sehr sicherer Strassenabschnitt.
Die Walchebrücke weist mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 23'457 Fahrzeugen das höchste Verkehrsaufkommen in den angeführten Beispielen auf. Hier haben sich während fünf Jahren 50 Verkehrsunfälle ereignet. Damit beträgt die Unfallrate nur 1.17 Unfälle pro eine Million Fahrten. Auch auf der Walchebrücke ist somit kein Sicherheitsdefizit nachweisbar.
Unfälle haben andere Ursachen
Die rund um den HB effektiv gemessenen Geschwindigkeiten zeigen klar, dass kein Tempoproblem besteht: Auf vielen Abschnitten liegen die Werte bereits heute deutlich unter 50 km/h – teils sogar unter 30 km/h. Auf dem Bahnhofquai werden etwa 37–40 km/h gemessen, auf der Schweizergasse nur rund 28 km/h und auf dem Neumühlequai je nach Richtung zwischen 31 und 48 km/h. Diese tiefen Werte belegen, dass das Festgestellte nicht auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückgeführt werden kann.
Wie die DAV in ihrem Gutachten selbst festgestellt hat, dominieren im Umfeld des HB Überhol-, Spurwechsel- und Auffahrunfälle. Das ist typisch für dichten, langsamen Kolonnenverkehr. Somit könnten diese Unfälle auch durch Tempo 30 nicht verhindert werden.
Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben
Für die Einführung von Tempo 30 gilt bundesrechtlich: Die Massnahme muss geeignet und erforderlich sein. Das DAV-Gutachten liefert keinen Nachweis für die Notwendigkeit – die negativen Folgen für Pendler, Gewerbe und mobilitätsbehinderte Menschen wären dafür umso realer. Das Ansinnen des Sicherheitsdepartements steht damit im klaren Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben.
Der ACS ist der Meinung, dass der Verkehr nicht künstlich verlangsamt werden soll, wenn es Zeiten und Strassenabschnitte gibt, an denen zügiger gefahren werden könnte, zumal die Zahlen klar zeigen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre Geschwindigkeit bereits heute verantwortungsvoll den jeweiligen Verhältnissen anpassen.
Darum fordern der ACS Zürich und die anderen beteiligten Organisationen in ihrem Begehren die Aufhebung der Tempo-30-Verfügung rund um den Hauptbahnhof und die Beibehaltung des geltenden und bewährten Temporegimes.
Kontakt und weitere Informationen
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Tel.: +41 44 387 75 00
E-Mail: info@acszh.ch
Web: www.acszh.ch
Dr. Ruth Enzler
Präsidentin
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
079 405 17 37