05.02.2026
Rosengartenstrasse: Gerichtsurteil ist kein Votum für Tempo 30 – Verfahren bleibt offen
Rosengartenstrasse: Gerichtsurteil ist kein Votum für Tempo 30 – Verfahren bleibt offen
Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Rosengartenstrasse zur Kenntnis. Wichtig ist eine klare Einordnung: Das Urteil stellt keine Bestätigung von Tempo 30 auf dieser Hauptverkehrsachse dar. Es handelt sich um einen formellen Entscheid, nicht um eine materielle Beurteilung der Verkehrsmassnahme.
Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion aufgehoben, weil diese als Rekursinstanz als vorbefasst beurteilt wurde. Über die Frage, ob Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse sachlich gerechtfertigt ist, wurde ausdrücklich nicht entschieden. Das seit Jahren laufende Verfahren wird damit erneut verlängert.
Keine inhaltliche Neubewertung von Tempo 30
Aus Sicht des ACS ist festzuhalten: Der Entscheid ändert nichts an den bekannten verkehrspolitischen Fakten. Die Rosengartenstrasse ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt Zürich mit einer zentralen Funktion für den übergeordneten Verkehr, für Pendlerinnen und Pendler, für Gewerbe und Wirtschaft sowie für Einsatz- und Rettungsdienste.
«Das Urteil betrifft ausschliesslich eine Zuständigkeitsfrage», sagt Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich. «Es ist kein Entscheid über Tempo 30 und kein Signal für eine Verlangsamung dieser Hauptachse.»
Regierungsrat entscheidet – Haltung ist bekannt
Mit dem Entscheid liegt die Beurteilung nun beim Gesamtregierungsrat des Kantons Zürich. Dieser hat sich in der Vergangenheit wiederholt gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen ausgesprochen und die Bedeutung leistungsfähiger Verkehrsachsen für Mobilität und Wirtschaft betont.
Hinzu kommt: Die Zürcher Stimmbevölkerung hat im letzten November die Mobilitätsinitiative deutlich angenommen und damit klare Leitplanken für Hauptverkehrsachsen gesetzt. Der ACS ist zuversichtlich, dass der Regierungsrat diese vom Volk beschlossene Leitplanke berücksichtigt und an seiner bisherigen, sachlich begründeten Haltung festhält.
Der ACS Zürich wird die weiteren Schritte aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine verlässliche, verhältnismässige und realitätsnahe Verkehrspolitik einsetzen.
Kontakt und weitere Informationen
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Tel.: +41 44 387 75 00
E-Mail: info@acszh.ch
Web: www.acszh.ch
Dr. Ruth Enzler
Präsidentin
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
079 405 17 37