Rad WM 2024

17.02.2023

ACS Zürich des Automobil Club der Schweiz verlangt Neubeurteilung der Verkehrsbeschränkungen der Rad-WM 2024

Die Verkehrsbeschränkungen der Stadt Zürich für die Rad-WM vom 21. – 29. September 2024 kennen kein Mass und sind unverhältnismässig. Während 9 Tagen wird der motorisierte Individualverkehr MIV von den Stadtkreisen 7 und 8 faktisch ausgeschlossen. Täglich von morgens um 05:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr werden sämtliche Verkehrsadern für den Verkehr geschlossen. Für den ÖV sieht es nicht besser aus. Die Tramlinien 5 und 15 sowie fünf Buslinien werden ganz oder ersatzlos eingestellt. Die geplanten Ersatzbuslinien werden unmöglich in der Lage sein, den wegfallenden ÖV- und MIV-Verkehr aufzunehmen. Ein Verkehrschaos mit Ausweichverkehr in die umliegenden Quartiere ist vorprogrammiert.

Die Auswirkungen auf die Bevölkerung und das Gewerbe sind fatal. Arbeitsstätte im Quartier können von den Mitarbeitern nicht oder nur sehr schwer erreicht werden. Den Bewohnern wird es verunmöglicht oder zumindest stark erschwert, die beiden Stadtkreise für Beruf, Ausbildung oder Freizeit zu verlassen. Das Gewerbe kann so nicht mehr beliefert werden in den Stadtkreisen 7 und 8 und dringende und kurzfristige Reparaturarbeiten könnten kaum mehr ausgeführt werden.

Der ACS Zürich verlangt, dass für die erfolgreiche Durchführung der Rad-WM die Strassen nicht schon um 05:00 Uhr gesperrt werden müssen, wenn am Vormittag oder erst am Nachmittag Radrennen stattfinden. Der Tour de Suisse genügt es, wenn eine Strasse eine halbe Stunde, bevor der erste Fahrer eintrifft, gesperrt wird und wieder geöffnet wird, wenn der letzte Fahrer den Rennabschnitt passiert hat. Es müssen zudem nicht alle Rennen mitten durch dicht bewohntes und wirtschaftlich stark aktives Gebiet geführt werden, mit dem Zielort Sechseläutenplatz.

Die ACS Sektion Zürich geht davon aus, dass eine Neubeurteilung der Strassensperrungen zu einer deutlich reduzierten Verkehrsbeschränkung führen wird. Bei der Euro 2008 hatte die Stadt ähnlich lange Sperrungen des Strassenraums vorgesehen, deren Dauer jedoch vom Verwaltungsgericht im Rechtsmittelverfahren drastisch reduziert wurden.

Auch bei der Durchführung des Formula E-Rennens 2018 bestand die Praxis, dass der Strassenraum möglichst lange offen bleibt und nach dem Rennen möglichst schnell wieder geöffnet wird. Gleichwohl hat es im Nachgang des damaligen Grossevents aufgrund der Verkehrsbeschränkungen heftige Kritik an die Adresse des Stadtrates gegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beklagt, dass die Liegenschaften kaum mehr erreichbar waren.

Für weitere Auskünfte:

Lorenz Knecht, ACS Sektion Zürich des Automobil Club der Schweiz, Geschäftsführer, T 044 387 75 00, Mobile 079 695 88 55.

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