04.03.2026
Bundesgericht entzieht Beschwerde der Stadt Zürich die aufschiebende Wirkung – Umsetzung der Mobilitätsinitiative kann beginnen
Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, begrüsst den heute bekannt gewordenen Entscheid des Bundesgerichts im Streit um Tempo 30 auf Zürcher Hauptstrassen. Das höchste Gericht hat der Beschwerde der Stadt Zürich gegen die Umsetzung der kantonalen Mobilitätsinitiative die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit kann der Regierungsrat die Umsetzung des Volksentscheids nun in Kraft setzen.
Beim Entscheid handelt es sich zwar um einen Zwischenentscheid: Über die Beschwerde der Stadt Zürich wird das Bundesgericht erst später materiell entscheiden. Aber bereits jetzt steht fest, dass der Volksentscheid vorläufig umgesetzt werden kann.
Zwischenentscheid mit praktischen Folgen
Das Bundesgericht hält klar fest, dass kein «ganz besonderer Grund» vorliegt, der es rechtfertigen würde, die Umsetzung des demokratisch beschlossenen Gesetzes bis zum endgültigen Urteil auszusetzen.
«Der Entscheid zeigt klar: Ein demokratischer Volksentscheid darf nicht einfach durch ein Gerichtsverfahren auf unbestimmte Zeit blockiert werden», sagt Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich. «Die Bevölkerung hat entschieden, dass Hauptverkehrsachsen ihre Funktion behalten sollen.»
Volksentscheid respektieren
Mit der Mobilitätsinitiative hat die Zürcher Stimmbevölkerung entschieden, dass auf stark frequentierten Hauptverkehrsachsen grundsätzlich Tempo 50 gelten soll und Tempo 30 dort nur noch in klar begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
«Wer eine Abstimmung verliert, sollte das Resultat akzeptieren», sagt Enzler. «Der Versuch des Stadtrats, die Umsetzung eines Volksentscheids auf dem Rechtsweg zu verzögern, wirft grundlegende Fragen zum politischen Umgang mit demokratischen Entscheiden auf.»
Der ACS Zürich wird das weitere Verfahren vor Bundesgericht aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine Verkehrspolitik mit Augenmass einsetzen.
Kontakt und weitere Informationen
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Tel.: +41 44 387 75 00
E-Mail: info@acszh.ch
Web: www.acszh.ch
Dr. Ruth Enzler
Präsidentin
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
079 405 17 37