Tempo 60 auf der Seestrasse in Meilen bleibt

15.06.2026

Einsprache erfolgreich: Kantonales Tiefbauamt lenkt ein – Tempo 60 auf der Seestrasse in Meilen bleibt

Die Einsprache des Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, beim kantonalen Tiefbauamt hat gewirkt: Die geplante Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Seestrasse in Meilen von 60 auf 50 km/h wird nicht umgesetzt. Das Tiefbauamt hat die Argumente anerkannt und auf die Temporeduktion verzichtet – ein Präzedenzfall für den ganzen Kanton.

«Dass das Tiefbauamt dem gesunden Menschenverstand folgt, ist der richtige Weg: Eine Hauptverkehrsachse bleibt, was sie sein muss – und Lärmschutz wird dort angesetzt, wo er wirklich etwas bringt», sagt Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich.

Unverhältnismässige Massnahme mit fragwürdiger Begründung

Im Herbst 2025 erhoben der ACS Zürich und ein Anwohner Einsprache gegen die geplante Temporeduktion auf der Seestrasse zwischen Schwabach- und Seehaldenstrasse. Das ist eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen in der Zürichseeregion. Sie hätte nach einer Sanierung dauerhaft auf Tempo 50 herabgesetzt werden sollen.

Dabei stufte das offizielle Verkehrsgutachten die Massnahme mehrfach als «knapp nicht verhältnismässig» ein. «Wo Gutachter die eigene Massnahme als ‹knapp nicht verhältnismässig› bezeichnen, soll nicht einfach auf Autopilot Verkehrspolitik gemacht werden», sagt Enzler.

Zudem wäre Tempo 50 als Lärmschutzmassnahme kaum wirksam gewesen: Die Lärmreduktion hätte lediglich 0,8 Dezibel betragen. Das liegt unter der wahrnehmbaren Schwelle von 1 dB. Der ohnehin geplante Flüsterbelag erzielt 2,2 dB – fast dreimal so viel, ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung.

Richtungsweisend für den ganzen Kanton

Dass das Tiefbauamt einlenkte, zeigt: Sachlich fundierte Einsprachen wirken. Auf zahlreichen kantonalen Hauptstrassen sind ähnliche Temporeduktionen

geplant. Der ACS erwartet, dass die Verhältnismässigkeit auch dort konsequent geprüft wird. «Flüsterbeläge schützen die Anwohner – und beeinträchtigen den Verkehr nicht. Das ist der Weg», sagt Enzler.

Der ACS Zürich setzt sich mit seiner Beschwerdestelle Verkehrspolitik für rechtssichere und verhältnismässige Verkehrsmassnahmen ein. Wer von einer Verkehrsmassnahme betroffen ist, kann sich direkt an die Beschwerdestelle wenden. Mehr Informationen unter www.acszh.ch.

Kontakt und weitere Informationen

Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich

Forchstrasse 95, 8032 Zürich

Tel.: +41 44 387 75 00

E-Mail: info@acszh.ch

Web: www.acszh.ch

Dr. Ruth Enzler

Präsidentin
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich
079 405 17 37

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