Verkehrsvorlagen der Sommersession 2025
Nationalrat
23.477 pa. Iv. KVF-N. Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
Der ACS befürwortet diese parlamentarische Initiative mit folgender Begründung:
- Wir stehen Projekten, die den Verkehrsfluss
des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sowie solchen, welche die
Erreichbarkeit auch abgelegener Regionen sichern, grundsätzlich positiv
gegenüber.
- Autoverlade sind als Teil des überregionalen
und nationalen Verkehrsnetzes nicht nur verkehrspolitisch bedeutsam, sondern
tragen auch zum Austausch zwischen den Regionen und den Kantonen bei.
- Durch die Solidarbürgschaft des Bundes
profitiert der Besteller aufgrund einer höheren Bonität von tieferen Zinsen und
damit von tieferen Betriebsabgeltungen. Damit kann der Subventionsbedarf
reduziert werden, was den Bundeshaushalt entlastet.
23.3711 n Mo.
(Pasquier -Eichenberger) Töngi. Für ein Verbot von SUV und Geländewagen
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Ein staatlicher Eingriff in die Wahl des
Autotyps kommt für uns nicht in Frage. Autofahrende sollen auch weiterhin selbst
entscheiden können, welches Auto sie fahren möchten.
- Zudem müssen SUVs gemäss Gesetz über dieselben
automatisierten Fahrsysteme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verfügen wie
alle anderen Fahrzeuge auch.
23.3715 n Po.
Farinelli. Obligatorische Autobahnvignette für Fahrten durch die Schweiz
Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
- Die Ausweitung des Vignettenobligatoriums auf
die Alpenpässe und andere Transitrouten käme einem Roadpricing gleich, welches
der ACS kategorisch ablehnt.
23.3891 n Mo.
Schaffner. Ausweichverkehr verhindern. Gesetzliche Grundlage für
Navigationssysteme schaffen
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Der ACS steht Massnahmen zur Verhinderung von
Ausweichverkehr grundsätzlich positiv gegenüber.
- Die Betreiber von Kantons- und
Gemeindestrassen können bei Stau schon heute temporäre Fahrverbote anordnen.
Wenn sie diese in Echtzeit publizieren, werden diese in den Navigationssystemen
entsprechend angezeigt. Deshalb erachtet der ACS es nicht als notwendig, dass eine gesetzliche Grundlage für
digitale Verkehrsanordnungen geschaffen wird.
Zudem ist es aufgrund des Territorialprinzips
nicht möglich, ausländische Navigationsbetreiber mit einer gesetzlichen
Regelung dazu zu verpflichten, ihre Systeme mit entsprechenden
Verkehrsanordnungen zu programmieren.
23.3976 n Mo. Fraktion G.
Umwelt und Gesundheit. Verursacherprinzip bei den Krankheitskosten anwenden
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Einnahmen aus dem Verkehr sind bereits
weitgehend zweckgebunden. Dies trifft auch auf die Erträge aus der Automobil-
und der Mineralölsteuer zu. Sie sind gemäss Artikel 86 Absatz 2 BV ganz oder
teilweise zweckgebunden. Abweichungen von diesen Zweckbindungen würden also
einer Verfassungsänderung bedürfen.
- Der ACS geht mit dem Bundesrat einig, dass
weder zusätzliche Abgaben noch neue Zweckbindungen der vom Bund erhobenen
Steuern für die Mitfinanzierung zur Behandlung von Krankheiten angezeigt sind.
- Generell gilt es auch noch zu erwähnen, dass
die Automobilindustrie in den letzten Jahrzehnten mit laufenden Innovationen einen
sehr grossen Beitrag dazu geleistet hat, die Emissionen kontinuierlich zu
senken, was ihr in sehr grossem Masse gelungen ist.
Ständerat
25.3040 s Mo.
Z'graggen. Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für
Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Wie in der Stellungnahme des Bundesrats
vermerkt, werden den Bergregionen (nach Artikel 14 des Bundesgesetzes über die
Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen-
und Luftverkehr zweckgebundener Mittel; MinVG; SR 725.116.2) bereits heute zusätzliche
Beiträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gewährt.
- Ausserdem erhalten die Bergkantone (gemäss
Artikel 87 der Schwerverkehrsabgabeverordnung; SVAV; SR 641.811) bei der
Verteilung des Reinertrags aus der LSAV einen höheren prozentualen Anteil als
die anderen Kantone.
- Zudem erhalten alle Kantone zusätzlich nicht
werkgebundene Beiträge, die speziell auf Grundlage ihrer Strassenlasten
berechnet werden.
- Last but not least sind nicht nur die
Bergkantone, sondern auch das Mittelland vom Ausweichverkehr betroffen.
- Der ACS ist wie der Bundesrat der Ansicht,
dass die aktuellen Bundesbeiträge an die Strassenlasten der Kantone den Besonderheiten
der kantonalen Strassennetze angemessen Rechnung tragen.