Vernehmlassungsverfahren zur «Verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45»

08.10.2026

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 
3003 Bern

Elektronische Eingabe: konsultationen@bav.admin.ch

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.

Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS deren Stellungnahme zu den einzelnen Punkten der Vorlage. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir diese hier kurz hervorheben möchten:

Generelle Feststellungen:
Grundsätzlich begrüsst der ACS die vom Bundesrat vorgesehene, koordinierte und verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturplanung, so dass Strasse, Schiene und Agglomerationsverkehr wechselseitig weiterentwickelt werden und damit im Sinne einer Gesamtverkehrssicht alle zum Erfüllen der Mobilitätsbedürfnisse in der Schweiz beitragen. Dabei darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, welche zentrale Bedeutung unsere Strasseninfrastruktur für die Wirtschaft und die Bevölkerung sowie für den Güterverkehr und unsere Versorgungssicherheit hat. Der Fokus der Vorlage liegt in erster Linie auf dem Ausbau der Bahn-, resp. Schieneninfrastruktur. Aufgrund der Tatsache, dass 72 % der jährlich zurückgelegten Personenkilometer auf den motorisierten Individualverkehr MIV und die Strasse entfallen und dass 45% des MIV sowie 72% des Güterverkehrs auf dem Nationalstrassennetz abgewickelt werden, welches lediglich 3% des gesamten Strassennetzes der Schweiz ausmacht, ist die Gewichtung des Ausbaus der Strasseninfrastruktur hingegen nicht ausreichend. Der ACS setzt sich dafür ein, dass die einzelnen Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dieser Devise sollte auch bei der Vorlage «Verkehr ‘45» Folge geleistet werden. Wir fordern deshalb eine bessere Ausgewogenheit bei der Herangehensweise zwischen dem Ausbau der Bahn- und der Strasseninfrastruktur.

Des Weiteren vermissen wir in der Vorlage den Blick auf die technischen Fortschritte bzw. Verbesserungen, welche im Zeithorizont bis 2045 und darüber hinaus, das Verkehrsmanagement massgeblich beeinflussen werden. Erwähnt sei hier als Beispiel das automatisierte Fahren, was vor allem – aber nicht nur – im Bereich öffentlicher Verkehr bis 2045 bedeutende Verbesserungen in der Nutzung der bestehenden Kapazitäten bringen dürften. Auch diesen Möglichkeiten sollte in den Studien und Schlussfolgerungen Rechnung getragen werden.

Verknüpfung der Ausbauprogramme:
Der ACS fordert eine konsequente Verknüpfung der Nationalstrassenprojekte und der Agglomerationsprogramme. Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass gemäss Bundesamt für Statistik 72% der Personenkilometer in der Schweiz auf der Strasse erbracht werden und dass ein Drittel der im öffentlichen Verkehr zurückgelegten Etappen auf der Strasse erfolgen. Hier kommt hinzu, dass gemäss Finanzierungsstatistik des Bundes auch der gesamte Fuss- und Veloverkehr dem Verkehrsträger Strasse zuzuordnen ist, da dieser auf der Strasse stattfindet. Weil Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr dasselbe Verkehrssystem beeinflussen und beide über den NAF finanziert werden, müssen aus Sicht des ACS auch die entsprechenden, politischen Beschlüsse aufeinander abgestimmt werden. Eine Gesamtverkehrssicht ist nur dann glaubwürdig, wenn Nationalstrassenbau und Agglomerationsprogramme politisch und materiell miteinander verknüpft werden. Die gemeinsame Vorlage muss diese Gesamtverkehrssicht auch politisch abbilden: Die Beschlüsse zu den Nationalstrassenprojekten und den Agglomerationsprogrammen müssen deshalb formell miteinander verknüpft und gemeinsam behandelt werden, so dass sich die verkehrsübergreifende Betrachtung nicht nur auf Planungsebene erfolgt, sondern sich auch in den politischen Entscheidungen widerspiegelt.

Ablehnung der vorgesehene Ersatzmassnahmen anstelle von Engpassbeseitigungen:
Was die Kapazitätserweiterung via Pannenstreifennutzung und punktuelle, zeitlich beschränkte Temporeduktionen anbelangt, fehlt uns der Nachweis zu deren Effizienz und dazu, um wie viel die Kapazitäten dadurch erweitert werden könnensowie für welche Zeitdauer diese Massnahmen entsprechend effizient sein werden. Hierzu muss das UVEK, resp. das ASTRA die genauen Zahlen vorlegen, bevor entsprechende Massnahmen als Ersatz für Ausbauprojekte in Betracht gezogen werden.

Ablehnung der Streichung von bisher im STEP vorgesehenen Projekten zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz:
Unter den erwähnten Aspekten lehnt der ACS auch die Streichung der 31 Projekteaus dem STEP ab. Er fordert, dass die betroffenen Projekte planerisch weitergeführt und bei Projektreife realisiert werden. Zudem fordert er, dass die Folgekosten eines Nichtausbaus in der Beurteilung von Ausbau- und Ersatzvarianten miteinbezogen werden. Neben der unmittelbaren Kapazitätswirkung sind insbesondere die langfristigen Konsequenzen bezüglich Ausweich-verkehr, Verkehrssicherheit, Versorgungssicherheit und Netzresilienz zu berücksichtigen, was bisher nicht der Fall ist.

Gerne lassen wir Ihnen gleichzeitig den von uns ausgefüllten Fragebogen zukommen. Darin nehmen wir – als Interessensvertreter der Automobilistinnen und Automobilisten -- in erster Linie zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen und zum Programm Agglomerationsverkehr Stellung. Für die einzelnen Agglomerationsprogramme und Strassenprojekte verweisen wir zudem auf die separaten Stellungnahmen unserer ACS Sektionen.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Diese Webseite verwendet Cookies.  Datenschutzerklärung