08.10.2026
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Elektronische Eingabe: konsultationen@bav.admin.ch
Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.
Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS deren Stellungnahme zu den einzelnen Punkten der Vorlage. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir diese hier kurz hervorheben möchten:
Generelle
Feststellungen:
Grundsätzlich
begrüsst der ACS die vom Bundesrat vorgesehene, koordinierte und
verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturplanung, so dass Strasse, Schiene und
Agglomerationsverkehr wechselseitig weiterentwickelt werden und damit im Sinne
einer Gesamtverkehrssicht alle zum Erfüllen der Mobilitätsbedürfnisse in der
Schweiz beitragen. Dabei darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, welche zentrale Bedeutung
unsere Strasseninfrastruktur für die Wirtschaft und die Bevölkerung sowie für
den Güterverkehr und unsere Versorgungssicherheit hat. Der Fokus der
Vorlage liegt in erster Linie auf dem Ausbau der Bahn-, resp.
Schieneninfrastruktur. Aufgrund der Tatsache, dass 72 % der jährlich
zurückgelegten Personenkilometer auf den motorisierten
Individualverkehr MIV und die Strasse entfallen und dass 45%
des MIV sowie 72% des Güterverkehrs auf dem Nationalstrassennetz abgewickelt
werden, welches lediglich 3% des gesamten Strassennetzes der Schweiz
ausmacht, ist die Gewichtung des Ausbaus der Strasseninfrastruktur hingegen
nicht ausreichend. Der ACS setzt sich dafür ein, dass die einzelnen
Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dieser Devise sollte
auch bei der Vorlage «Verkehr ‘45» Folge geleistet werden. Wir fordern deshalb
eine bessere Ausgewogenheit bei der Herangehensweise zwischen dem Ausbau der Bahn-
und der Strasseninfrastruktur.
Des Weiteren vermissen wir in der Vorlage den Blick auf die technischen Fortschritte bzw. Verbesserungen, welche im Zeithorizont bis 2045 und darüber hinaus, das Verkehrsmanagement massgeblich beeinflussen werden. Erwähnt sei hier als Beispiel das automatisierte Fahren, was vor allem – aber nicht nur – im Bereich öffentlicher Verkehr bis 2045 bedeutende Verbesserungen in der Nutzung der bestehenden Kapazitäten bringen dürften. Auch diesen Möglichkeiten sollte in den Studien und Schlussfolgerungen Rechnung getragen werden.
Verknüpfung
der Ausbauprogramme:
Der
ACS fordert eine konsequente
Verknüpfung der Nationalstrassenprojekte und der Agglomerationsprogramme. Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass gemäss Bundesamt für
Statistik 72% der Personenkilometer in der Schweiz auf der Strasse erbracht
werden und dass ein Drittel der im öffentlichen Verkehr zurückgelegten Etappen
auf der Strasse erfolgen. Hier kommt hinzu, dass gemäss Finanzierungsstatistik
des Bundes auch der gesamte Fuss- und Veloverkehr dem Verkehrsträger Strasse
zuzuordnen ist, da dieser auf der Strasse stattfindet. Weil Nationalstrassen
und Agglomerationsverkehr dasselbe Verkehrssystem beeinflussen und beide über
den NAF finanziert werden, müssen aus Sicht des ACS auch die entsprechenden,
politischen Beschlüsse aufeinander abgestimmt werden. Eine Gesamtverkehrssicht ist nur dann glaubwürdig, wenn Nationalstrassenbau
und Agglomerationsprogramme politisch und materiell miteinander verknüpft werden. Die gemeinsame Vorlage muss diese Gesamtverkehrssicht auch
politisch abbilden: Die
Beschlüsse zu den Nationalstrassenprojekten und den Agglomerationsprogrammen müssen
deshalb formell miteinander verknüpft und gemeinsam behandelt werden, so dass sich die verkehrsübergreifende Betrachtung nicht nur auf
Planungsebene erfolgt, sondern sich auch in den politischen Entscheidungen
widerspiegelt.
Ablehnung
der vorgesehene Ersatzmassnahmen anstelle von Engpassbeseitigungen:
Was die Kapazitätserweiterung
via Pannenstreifennutzung und punktuelle, zeitlich beschränkte Temporeduktionen
anbelangt, fehlt uns der Nachweis zu deren Effizienz und
dazu, um wie viel die Kapazitäten dadurch erweitert werden könnensowie für welche Zeitdauer diese Massnahmen entsprechend effizient sein
werden. Hierzu muss das UVEK, resp. das ASTRA die genauen Zahlen vorlegen,
bevor entsprechende Massnahmen als Ersatz für Ausbauprojekte in Betracht
gezogen werden.
Ablehnung
der Streichung von bisher im STEP vorgesehenen Projekten zur Engpassbeseitigung
auf dem Nationalstrassennetz:
Unter den
erwähnten Aspekten lehnt der ACS auch die Streichung der 31 Projekteaus dem STEP ab. Er fordert, dass die betroffenen
Projekte planerisch weitergeführt und bei
Projektreife realisiert werden. Zudem fordert er, dass die Folgekosten eines
Nichtausbaus in der Beurteilung von Ausbau- und Ersatzvarianten miteinbezogen
werden. Neben der unmittelbaren Kapazitätswirkung sind insbesondere die
langfristigen Konsequenzen bezüglich Ausweich-verkehr, Verkehrssicherheit,
Versorgungssicherheit und Netzresilienz zu berücksichtigen, was bisher nicht der
Fall ist.
Gerne lassen wir Ihnen gleichzeitig den von uns ausgefüllten Fragebogen zukommen. Darin nehmen wir – als Interessensvertreter der Automobilistinnen und Automobilisten -- in erster Linie zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen und zum Programm Agglomerationsverkehr Stellung. Für die einzelnen Agglomerationsprogramme und Strassenprojekte verweisen wir zudem auf die separaten Stellungnahmen unserer ACS Sektionen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.