Der ACS Schweiz begrüsst und unterstützt die Anpassungsvorschläge des Bundesrates. Insbesondere sind ihm folgende Punkte wichtig:
- Im Sinne der Verkehrssicherheit dürfen Geschwindigkeitsübertretungen weiterhin nicht toleriert werden. Der ACS verlangt aber, dass die Gerichte zukünftig
einen Ermessenspielraum haben, um das Verschulden angemessen gewichten
zu können.
- Die bisherige Mindeststrafe nach Via sicura, die in keinem Verhältnis zu anderen Straftaten steht, muss gemäss dem Vorschlag des Bundesrates gesenkt
werden.
- Auf die Einführung von Datenaufzeichnungsgeräten soll verzichtet werden, da
diese Massnahme, in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde.
Der ACS Schweiz lehnt die Velo-Initiative aus den folgenden Gründen ab:
- Die bisherige Regelung auf kantonaler Ebene hat sich bewährt. Die Verankerung in der Verfassung stellt einen Eingriff in die Kompetenzhoheit der Kantone
dar.
- Mit einer Regelung auf Bundesebene wird sich der Bund auch finanziell stärker
am Velowegnetz beteiligen müssen. Diese zusätzliche, finanzielle Belastung für
den Bund ist nicht gerechtfertigt. Es stellt sich zudem die Frage, woher die dafür
benötigten finanziellen Mittel kommen sollen?
- Die im Gegenvorschlag geforderte «Kann-Formulierung» in Absatz 2 lässt aus
Sicht des ACS zu viel Interpretationsspielraum.
Der ACS unterstützt die Motion Burkhard mit der folgenden Begründung:
- Das Rechtsvorbeifahren ermöglicht eine optimalere Bewirtschaftung der Autobahnen und Autostrassen und wurde schon in mehreren politischen Vorstössen
gefordert. Der ACS ist erfreut, dass der BR diesbezüglich endlich Handlungsbedarf sieht.
- Mit der Beibehaltung des Rechtsüberholverbots, wird die Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt.
- Die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen muss aber
klar geregelt werden.