Verkehrsvorlagen der Sommersession 2023

29.05.2023

Nationalrat

23.032 n Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Der ACS begrüsst, dass der Bund den Ausbauschritt 2023 an die Hand nimmt und befürwortet den Verpflichtungskredit und die Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz:

  • Der ACS befürwortet zudem die zusätzliche Aufnahme der Strecke in der Westschweiz, Le Vengeron – Coppet – Nyon.
  • Mit Ausnahme der Minderheit Hurter im Entwurf 4 lehnt der ACS alle Minderheiten der Beratungen in der KVF ab.

23.033 n Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der ACS begrüsst, dass der Bund das Programm Agglomerationsverkehr an die Hand nimmt und befürwortet den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite:

  • Der ACS begrüsst ganz besonders, dass bei den Projekten eine ausgeglichene, regionale Verteilung über die ganze Schweiz vorgenommen wurde.
  • Deshalb unterstützt der ACS das vorliegende Programm, inkl. der Aufnahme der Strecke im Tessin, N24 Stabio – Gaggiolo, die aufgrund des Vorschlags der KVF Aufnahme im Programm gefunden hat.
  • Weiter begrüsst der ACS den Minderheitsantrag Wasserfallen, der das Ziel verfolgt, die beiden Vorlagen zu verknüpfen.

21.4091 n Mo. Pointet. Führen wir ein vernünftiges Vortrittsrecht auf Radwegen ein!

Der ACS lehnt diese Motion mit der folgenden Begründung ab:

  • Zugunsten der Verkehrssicherheit macht zwar ein Vortrittsrecht (mit gewissen Ausnahmen) auf Radwegen, die parallel zu einer Hauptstrasse verlaufen, gegenüber Nebenstrassen durchaus Sinn.
  • Allerdings gibt es heute bereits genügend gesetzliche Grundlagen, damit die Kantone und Gemeinden, dies entsprechend umsetzten können. Zudem hat der Bund dank dem neuen Velogesetz die Möglichkeit, die Kantone und Gemeinden entsprechend beratend zu unterstützen.

21.3894 n Po. Töngi. Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und Klimaschutz im Einklang

Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:

  • Die Verwendung der Mittel, die im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF liegen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz wurde 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommen.
  • Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bereits regelmässig, in der Regel alle vier Jahre, eine Botschaft mit den konkreten Projekten oder Programmen und den entsprechenden Verpflichtungskrediten. In diesem Rahmen gibt er auch Auskunft darüber, welche Ergebnisse die Prüfung der entsprechenden Vorlage bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt ergeben hat.
  • Zudem durchlaufen alle Projekte bis zur Realisierung die ordentlichen umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der Umweltgesetzgebung einhalten.
  • Ein weiterer Bericht seitens des Bundesrats macht keinen Sinn, er bedeutet nur zusätzlichen Aufwand und Kosten, ohne dass er neue Erkenntnisse bringt.

21.4516 n Mo. Schilliger. Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern.

Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:

  • Die bestehende Hierarchie des Strassennetzes ist die Grundlage zur Sicherstellung des Verkehrsflusses auf übergeordneten Strassen in den Städten und Gemeinden.
  • Durch die Einführung von flächendeckend Tempo 30 wird die Strassenhierarchie ausgehebelt. Dies führt zu Ausweichverkehr in die Wohnquartiere, da sich die Verkehrsteilnehmenden den kürzesten und schnellsten Weg suchen.

Ständerat

22.3884 n Mo. Nationalrat (WAK-NR). Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Mit dem Betrieb einer solchen Plattform würde der Staat in den freien Markt eingreifen, was aus unserer Sicht unakzeptabel ist.
  • Es ist bereits heute möglich, verschiedene Preisvergleiche für Benzin und Diesel abzufragen. Ein staatliches Angebot ist auch aus diesem Aspekt unnötig.
  • Die Suche nach der Tankstelle mit den günstigsten Treibstoffpreisen könnte zu unnötigen Zusatzfahrten führen.

22.061 s CO2 -Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision

Grundsätzlich befürwortet der ACS den neuen Revisionsvorschlag für das CO₂ -Gesetz nach 2024

  • Dies aber vorbehältlich der zusätzlichen Forderung, die während der Debatte in den beiden Räten dem Gesetzesvorschlag noch neu dazugefügt werden. Als oberste Maxime gilt es, die freie Wahl der Verkehrsmittel sowie die Technologieoffenheit zu wahren.
  • Deshalb werden wir erst nach Beratung der Gesetzesrevision in beiden Räten definitiv dazu Stellung nehmen.

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