Der digitale Führerausweis : sinnvolle Modernisierung oder neues rechtliches Risiko ?

Die Digitalisierung offizieller Dokumente schreitet in der Schweiz rasch voran. Das Volk hat am 28. September 2025 das Gesetz über die elektronische Identität (e-ID) angenommen. Die Aussicht auf einen digitalen Führerausweis erscheint nun als natürliche Entwicklung, die vom Bund unterstützt wird. Digitale Ausweise wurden bereits über die Anwendung swiyu eingeführt, die als elektronische Identitätsbörse des Bundes dient. Derzeit werden vor allem digitale Lernfahrausweise eingeführt, doch ist vorgesehen, diese digitalen Dokumente künftig auf alle Fahrzeuglenkenden auszuweiten. Diese Entwicklung wirft jedoch wichtige Fragen im Bereich des Strassenverkehrsrechts, des Datenschutzes und des Verwaltungsrechts auf.

Der Führerausweis erfüllt heute mehrere Funktionen: Er dient als Nachweis der Fahrberechtigung, als Identifikationsmittel und als Träger administrativer Informationen. Seine digitale Version verspricht offensichtliche Vorteile. Kontrollen könnten vereinfacht, Dokumentenverluste reduziert und administrative Aktualisierungen in Echtzeit vorgenommen werden. Ein Führerausweisentzug, eine medizinische Einschränkung oder ein Kategorienwechsel könnten sofort im System erfasst werden.

Die Digitalisierung bringt jedoch mehrere rechtliche Schwierigkeiten mit sich.

Die erste betrifft den Datenschutz. Ein digitaler Führerausweis setzt zwangsläufig eine zentrale oder vernetzte Infrastruktur voraus, welche die sofortige Überprüfung der Fahrberechtigung ermöglicht. Eine solche Architektur erhöht die Risiken im Zusammenhang mit Cybersicherheit, unbefugtem Datenzugriff und der Überwachung von Bewegungen. Auch wenn die Behörden betonen, die Nutzer nicht überwachen zu wollen, erfordert allein die technische Möglichkeit einer systematischen Abfrage der durchgeführten Kontrollen entsprechende Schutzmassnahmen.

Die zweite Schwierigkeit betrifft die technologische Abhängigkeit. Was geschieht bei einem Defekt des Telefons, leerem Akku oder einer Systemstörung? Kann eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker wegen Nichtvorzeigens des Führerausweises sanktioniert werden, obwohl die Fahrberechtigung tatsächlich besteht? Das geltende Recht gibt darauf noch keine klare Antwort, da das Nichtmitführen des Führerausweises derzeit mit einer Ordnungsbusse von CHF 20.- geahndet wird.

Nicht zu vergessen ist zudem, dass ein Teil der Bevölkerung – insbesondere ältere Menschen – nicht immer über ein kompatibles Smartphone oder die notwendigen digitalen Kenntnisse verfügt. Die Beibehaltung einer physischen Version des Führerausweises erscheint daher unverzichtbar.

Schliesslich verändert die Digitalisierung auch die Natur der Verkehrskontrolle selbst. Die Kontrolle eines physischen Dokuments könnte potenziell zu einem Zugriff der Polizei auf Benachrichtigungen des Mobiltelefons oder im Falle einer Fehlmanipulation sogar auf weitere Inhalte führen.

Der digitale Führerausweis stellt somit weit mehr dar als eine blosse administrative Modernisierung. Er bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Beziehung zwischen Fahrzeuglenkenden, Staat und persönlichen Daten. Die eigentliche Herausforderung wird wahrscheinlich nicht technologischer, sondern rechtlicher Natur sein: sicherzustellen, dass die administrative Vereinfachung nicht zulasten der individuellen Freiheiten und der Rechtssicherheit geht.

Text Philippe Maridor, Präsident der ACS Sektion Fribourg, Rechtsanwalt

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