Verkehrssicherheit und Winterreifenpflicht: Was das Gesetz sagt

Die kalte Jahreszeit bringt in der Schweiz nicht nur Schnee und Eis, sondern auch besondere Herausforderungen für Autofahrer. Winterreifen sind in dieser Zeit für viele Verkehrsteilnehmer unverzichtbar, um sicher durch die Strassen zu kommen. Doch was sagt das Gesetz in der Schweiz zur Nutzung von Winterreifen? Gibt es eine Winterreifenpflicht? Und welche Verantwortung tragen Fahrer, wenn sie im Winter mit ungeeigneter Bereifung unterwegs sind? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Regelungen und die Bedeutung der richtigen Reifenwahl.

Gibt es eine Winterreifenpflicht in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht, Winterreifen zu montieren. Im Gegensatz zu einigen europäischen Nachbarländern, wie beispielsweise Deutschland oder Österreich, wird das Fahren mit Winterreifen in der Schweiz nicht ausdrücklich durch das Gesetz vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer sorglos mit Sommerreifen durch den Winter fahren können.

Zwar besteht keine allgemeine Vorschrift, die den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen zu einem bestimmten Datum verlangt, jedoch trägt jeder Fahrzeuglenker die Verantwortung, dass sein Fahrzeug an die Witterungsbedingungen angepasst ist. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Verkehrsregeln, die besagen, dass ein Fahrzeug stets sicher zu führen ist. Damit ist indirekt eine Verpflichtung verbunden, bei winterlichen Strassenverhältnissen passende Reifen zu verwenden.

Winterreifen und Haftung im Schadensfall

Auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht, können juristische Konsequenzen drohen, wenn Fahrer bei winterlichen Strassenverhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs sind. Hier gilt die Faustregel: Wer in einen Unfall verwickelt ist und mit Sommerreifen unterwegs war, könnte mithaftbar gemacht werden – selbst dann, wenn er den Unfall nicht direkt verursacht hat.

Versicherungen können im Schadensfall die Übernahme der Kosten verweigern oder reduzieren, wenn der Fahrer ohne geeignete Reifen unterwegs war. Insbesondere bei winterlichen Strassenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch oder starker Kälte wird von einem verantwortungsbewussten Fahrer erwartet, dass er Winterreifen nutzt. Diese bieten durch ihre besondere Gummimischung und das tiefere Profil einen besseren Grip und somit eine höhere Fahrsicherheit.

Wann sollte man Winterreifen aufziehen Wann sollte man Winterreifen aufziehen?

Auch wenn kein gesetzliches Datum für den Reifenwechsel existiert, gilt die Faustregel: „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. In dieser Zeit sind Winterreifen ratsam, da sie bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius deutlich bessere Fahreigenschaften bieten als Sommerreifen.

Winterreifen erkennt man an der Kennzeichnung M+S oder 3PMSF und dem Schneeflockensymbol, das anzeigt, dass der Reifen den Anforderungen für winterliche Verhältnisse entspricht. Neben der verbesserten Bodenhaftung ist es wichtig, auf das Reifenprofil zu achten. Das gesetzliche Mindestprofil für alle Reifen beträgt in der Schweiz 1,6 Millimeter, doch für Winterreifen wird aus Sicherheitsgründen ein Profil von mindestens 4 Millimetern empfohlen.

Konsequenzen bei Verstössen

Wie bereits erwähnt, gibt es in der Schweiz keine allgemeine Winterreifenpflicht. Dennoch drohen Sanktionen und Administrativmassnahmen, wenn durch ungeeignete Reifen eine Gefährdung im Strassenverkehr entsteht. Wird ein Unfall verursacht, bei dem Sommerreifen eine Rolle spielen, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens vollständig oder teilweise ablehnen. Das bedeutet, dass der Fahrer einen Teil oder die gesamten Schadenskosten selbst tragen muss.

Darüber hinaus können die Strafbehörden bei nachweislich unangemessener Bereifung in winterlichen Verhältnissen eine Busse verhängen. Im schlimmsten Fall kann das Strassenverkehrsamt auch eine Administrativmassnahme verfügen und den Ausweis entziehen. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass Fahrer ihre Verantwortung wahrnehmen und für die Sicherheit im Strassenverkehr sorgen.

Besondere Regelungen für Bergregionen

In einigen Regionen der Schweiz, insbesondere in den Alpen und höher gelegenen Bergstrassen, können zusätzliche Winterausrüstungen wie Schneeketten vorgeschrieben sein. Hier sollte man stets auf die Verkehrsschilder achten, die eine Kettenpflicht anzeigen.

Die Verantwortung der Fahrer

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen liegt die Verantwortung für die Wahl der Reifen in erster Linie bei den Autofahrern. Wer sich für eine unsichere Bereifung entscheidet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Es ist daher wichtig, regelmässig den Zustand der Reifen zu überprüfen, insbesondere vor dem Beginn der kalten Jahreszeit.

Neben der Bereifung spielt auch das Fahrverhalten im Winter eine entscheidende Rolle. Selbst mit Winterreifen ist Vorsicht geboten, da winterliche Strassenverhältnisse das Risiko von Unfällen erhöhen. Angepasste Geschwindigkeit, grössere Abstände und vorsichtigeres Lenken und Bremsen sind essenziell, um sicher ans Ziel zu kommen.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Auch wenn es in der Schweiz keine strikte Winterreifenpflicht gibt, sollten verantwortungsbewusste Autofahrer nicht auf diese wichtige Sicherheitsmassnahme verzichten. Winterreifen bieten einen entscheidenden Vorteil bei winterlichen Bedingungen und können Unfälle vermeiden. Zudem drohen bei einem Unfall mit Sommerreifen juristische Konsequenzen, die im schlimmsten Fall teuer werden können.

Die Investition in Winterreifen und deren rechtzeitige Montage sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit – nicht nur für den eigenen Schutz, sondern auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Wer sich rechtzeitig auf den Winter vorbereitet, fährt entspannter und sicherer durch die kalte Jahreszeit.

Autor:
Frau Valentina Cicco 
Juristin bei der CAP

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