Eine kurze Reaktionszeit ist entscheidend für die Verkehrssicherheit, da dies die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls vermindert. Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, die ein Fahrer benötigt, um auf ein Ereignis oder eine Gefahrensituation zu reagieren. Sie umfasst den Zeitraum zwischen dem Erkennen eines Gefahrenpotentials und der eigentlichen Reaktion. Sie kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie z. B. die Aufmerksamkeit des Fahrers, die Verkehrslage, die Geschwindigkeit und äussere Umstände wie Müdigkeit oder Alkohol.
Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichend Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. Jeder Fahrzeugführer muss den Abstand jederzeit so einhalten, dass er bei einem überraschenden Bremsvorgang des Vorausfahrenden rechtzeitig reagieren kann.
Was genau ein ausreichender Abstand im Sinne des Gesetzes ist, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen. Dazu gehören unter anderem die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie die Fahrzeugbeschaffenheit.
Für Personenwagen wird bei günstigen Verkehrsbedingungen von folgenden Faustregeln ausgegangen:
"Zwei-Sekunden-Regel" - Das vorausfahrende Fahrzeug passiert einen markanten Punkt. Es werden zwei Sekunden gezählt (21...22...). Erst dann darf dieser Punkt passiert werden.
"Halber Tacho" – Zwischen zwei Personenwagen muss der Abstand mindestens halb so viele Meter wie die Geschwindigkeit in Kilometern betragen. Dies entspricht einem Abstand von mindestens mehr als 1,8 Sekunden.
Wer die Abstandspflicht missachtet, gefährdet nicht nur die Sicherheit im Strassenverkehr, sondern riskiert auch rechtliche Konsequenzen, die von Bussen und Geldstrafen bis hin zu Massnahmen wie einem Führerausweisentzug reichen können.
Auch wenn grundsätzlich jeder Einzelfall separat beurteilt wird, kommt bei Abstandsunterschreitungen bei günstigen Verkehrsbedingungen und ohne Vorbelastungen folgender durch die Rechtsprechung entwickelter grober Massstab zum Tragen:
1.8 bis 1.2 Sekunden – einfache Widerhandlung: Strafbefehl (Busse) und Verwarnung
1.2 bis 0.6 Sekunden resp. 1/6 der gefahrenen Geschwindigkeit – mittelschwere Widerhandlung: Strafbefehl (Busse) und mind. einmonatiger Führerausweisentzug
Unter 0.6 Sekunden resp. 1/6 der gefahrenen Geschwindigkeit – schwere Widerhandlung: Strafbefehl (Busse und Geldstrafe) und mind. dreimonatiger Führerausweisentzug
Text: CAP / Bild zVg