Definition Unfallfahrzeug

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen (kleinere Karosserie- oder Lackschäden an der Fahrzeugaussenhaut) wie eine Türanschlagdelle, ein zerkratzter Kotflügel oder ein leichter Rempler am Stossfänger sowie auch der Ersatz von geschraubten, geklebten oder gesteckten Anbauteilen bezeichnet.

Fahrzeuge können während ihrer Betriebsdauer im täglichen Gebrauch Bagatellschäden aufweisen. Diese können mit geringem Aufwand repariert werden.

Anbauteile sind insbesondere: Stossfänger, Zierleisten, Radlaufverbreiterungen, Aussenspiegel, Scheiben, Beleuchtungsteile usw.

Nicht als Anbauteile in diesem Sinne gelten: Kotflügel, Türen, Motorhaube und Heckdeckel.

Unfall

Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von aussen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden).

Nicht-unfallfreies Fahrzeug

Ein Fahrzeug gilt als «nicht unfallfrei», wenn ein Schaden den Umfang des Bagatellschadens überschritten hat.

Unfallfreies Fahrzeug

Ein Fahrzeug gilt als unfallfrei, wenn der Umfang eines Bagatellschadens nie überschritten wurde.

Unfallfahrzeug

Der Stand der Reparaturtechnik ermöglicht eine einwandfreie Instandstellung, sodass der Begriff Unfallfahrzeug für ein repariertes Fahrzeug nicht mehr gegeben ist. Ein Unfallfahrzeug ist ein erheblich beschädigtes, unrepariertes Fahrzeug.

Stand: Dezember 2020

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