Winterreifen

Genügend Profil und richtige Mischung

Ein spezielles Profil mit mehr Profilrillen und Lamellen in den Profilblöcken verleiht Fahrzeugen mit Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege auf winterlich glatten Strassen als Sommerpneus. Spezielle, kälteflexible Gummimischungen sorgen überdies für guten Grip, auch bei niedrigen Temperaturen.

Wann sollen die Reifen gewechselt werden?

Von Ostern bis Oktober fährt man am besten mit Sommerreifen, dazwischen ist man mit Winterreifen sicherer unterwegs. Die jeweils abmontierten Reifen sollten auf Beschädigungen untersucht und gründlich gereinigt werden. Mit Seife oder Spülmittel sowie Seife erzielt man die besten Resultate. Die Reifen sollten anschliessend mit ihrer Position am Auto gekennzeichnet werden. Für die Reifenlagerung empfehlen Experten einen trockenen, dunklen und kühlen Ort. Auf Felgen montierte Reifen können an die Wand gehängt oder gestapelt werden, nicht montierte Pneus sollten zum Schutz vor Verformung senkrecht an die Wand gelehnt und regelmässig gedreht werden. Oftmals übernehmen auch Fachgaragen die Lagerung der Kundenreifen.

ACS-Experten empfehlen

Bei Winterreifen soll eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern nicht unterschritten werden. Verstösse gegen die gesetzliche vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter können hohe Bussgelder und reduzierte Versicherungsleistungen nach sich ziehen. Die Profiltiefe von Neureifen hängt vom jeweiligen Hersteller und dem entsprechenden Reifenmodell ab. In der Regel haben fabrikneue Winterreifen eine Profiltiefe von 8,0 bis 9,0 Millimeter. Ganz allgemein gilt: Je tiefer das Reifenprofil, desto besser der Grip.

Wie kann die Profiltiefe einfach gemessen werden?

Halten Sie eine 2-Franken-Münze in eine Vertiefung Ihres Reifenprofils in der Mitte des Reifens. Wenn der Sockel der Helvetia noch nicht sichtbar ist, genügt das Reifenprofil und weist mindestens 4,0 Millimeter Restprofil auf. Mit abgenutzten Reifen fehlt hingegen die nötige Haftung auf der Fahrbahn. Der ACS empfiehlt, dass die Reifen (Sommer- wie Winterpneus) regelmässig auf ihre Profiltiefe überprüft werden. Winterreifen sollten bei normalem Verschleiss nach maximal 40 000 Kilometern ersetzt werden. Generell gilt, dass sie nicht länger als zehn Jahre gefahren werden sollten. Der ACS empfiehlt einen Wechsel auf neue Winterreifen nach spätestens sechs Jahren.

Regeln für Spikereifen

Die Nutzung von Spikereifen ist für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vom 1. November bis 30. April zulässig. Als Spikes bezeichnet man in das Profil von Reifen eingearbeitete Metallstifte, die dem Fahrzeug vor allem bei eisglatter Fahrbahn mehr Haftung verleihen sollen. Ein Aufkleber am Fahrzeug muss darauf hinweisen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist ausserorts dann auf 80 km/h begrenzt. Auf der Autobahn sind Spikereifen, mit Ausnahme der A13 zwischen Thusis und Mesocco und der A2 zwischen Airolo und Göschenen, verboten. Dort dürfen damit maximal 100 km/h gefahren werden. Ihre Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Winterreifen beweisen die Spikereifen erst bei Temperaturen zwischen –8 und 0 Grad Celsius. Ihre Nachteile: Sie sind laut und nutzen sich auf nicht vollkommen mit Eis und/oder Schnee bedeckter Fahrbahn schnell ab. Bei nasser Fahrbahn haben sie zudem einen schlechteren Grip.

Aufgepasst vor hohen Bussen!

Während es in der Schweiz keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt, sieht das in anderen europäischen Staaten anders aus. Dies sollte bei Reisen von November bis April ins Ausland unbedingt berücksichtigt werden. Sonst kann es schnell einmal teuer werden. Eine «situative» Winterreifenpflicht gibt es beispielsweise in Deutschland. Bei winterlichen Strassenbedingungen müssen Fahrzeuge also mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstössen drohen 60 Euro Bussgeld, bei Behinderung anderer erhöht sich dieses auf 80 Euro. Deutlich höher sind die Bussen in anderen EU-Ländern. So werden in Österreich, wo Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen vom 1. November bis 15. April gesetzlich vorgeschrieben sind, bei Missachtung im Extremfall bis zu 5000 Euro fällig. Teuer kann es auch in Italien (bis zu 335 Euro) und Frankreich (135 Euro/Weiterfahrt ohne Winterreifen untersagt) werden. Neben Österreich kennen übrigens auch noch die Slowakei, Bulgarien, Tschechien, Serbien oder das Südtirol Winterreifenpflicht. Schneeketten sind in allen Alpenländern bei entsprechender Beschilderung zwingend.

Regeln in unseren Nachbarländern

Frankreich
In Frankreich besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Aber Hinweisschilder weisen auf die notwendige Verwendung von Winterreifen hin. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten als Winterreifen. Schneeketten sind in Frankreich erlaubt und dann verpflichtend, wenn die Strasse mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen ist. Die Nutzung von Spikereifen ist in Frankreich vom 11. Dezember bis zum letzten Sonntag im März zugelassen. Bei der Verwendung von Spikereifen ist ein Spike-Aufkleber am Heck des Autos erforderlich. Die maximale Geschwindigkeit ist dann auf 90 km/h begrenzt.

Italien
Auch in Italien gibt es keine einheitlich geregelte Winterreifenpflicht. Ob Winterreifen Vorschrift sind oder nicht, hängt von den einzelnen Regionen ab. In Südtirol ist Winterausrüstung bei winterlichen Strassenverhältnissen erforderlich. Unabhängig davon, ob winterliche Bedingungen vorherrschen, besteht auf der Brennerautobahn A22 vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Reifen mit M+S-Kennzeichnung auf der Reifenflanke gelten in Italien als Winterbereifung. Spikereifen sind vom 15. November bis 15. März zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Autos mit Spikereifen beträgt auf Landstrassen 90 km/h und 120 km/h auf Autobahnen. Die Stollen dürfen 1,5 mm nicht überschreiten.

Österreich
In Österreich sind Winterreifen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnbedingungen obligatorisch. Es gilt zudem eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Alternativ zu Winterreifen sind Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer geschlossenen Schneedecke. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten in Österreich als zulässige Winterbereifung. Bei Nichtbeachtung der witterungsabhängigen Winterreifenpflicht im vorgegebenen Zeitraum kann eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro fällig werden. Die Verwendung von Spikereifen ist in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai zugelassen. Die Metallstifte dürfen nicht länger als 2 mm sein. Bei Verwendung dieses Reifentyps ist die Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf 80 km/h und auf der Autobahn auf 100 km/h begrenzt. Ein Spike-Aufkleber am Heck ist auch hier erforderlich.

Deutschland
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Seit Jahresbeginn 2018 muss auf der Flanke von Winter- oder Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol («3PMSF» oder Alpine-Symbol) zu finden sein. Reifen, die die Schneeflocke (ausgeschrieben «Three Peak Mountain Snow Flake») tragen, werden hinsichtlich ihrer Traktionsleistung auf Schnee und Eis getestet. Bis September 2024 gilt eine Übergangsfrist für Reifen älteren Datums, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden. Das Schneeflocken-Symbol wird dann spätestens ab 2024 für sämtliche Pkw-Winter- und Ganzjahresreifen Pflicht. Spikereifen sind in Deutschland verboten.

- Stand Oktober 2020 -

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