Dieselgate

Volkswagen-Skandal - wie ist die derzeitige Lage?

Der Automobil Club der Schweiz verfolgt die Entwicklung des Volkswagen-Skandals (auch „Dieselgate“ genannt) und vor allem die diesbezügliche Situation in der Schweiz sehr aufmerksam.

Der Skandal im Zusammenhang mit der Manipulierung der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen des VW-Konzerns kam 2015 an die Öffentlichkeit. Zur Erinnerung: in der Schweiz wurden etwas mehr als 2.000 Strafklagen von Privatpersonen eingereicht, während gut 175.000 Fahrzeuge betroffen sind. Die kantonalen Staatsanwaltschaften, welche diese Anzeigen erhalten haben, haben sie dann an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet, die ihrerseits ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs gegen die Volkswagen AG und die AMAG Import AG eingeleitet hat. Anders ausgedrückt wird den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175.000 Käufer von Fahrzeugen der Marken des VW-Konzerns, insbesondere von Fahrzeugen mit Dieselmotoren EA 189, geschädigt zu haben.

Im April 2016 stellte die Schweizerische Bundesanwaltschaft einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft Braunschweig, welche zu dieser Zeit bereits ein Strafverfahren bezüglich der 11 Millionen weltweit verkauften Fahrzeuge durchführte. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat sozusagen die Anzeigen an die deutschen Behörden weitergeleitet und sie beauftragt, diese Verfahren selbst durchzuführen.

Gerade deshalb hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft im Mai 2016 bezüglich dieses Falls einen Nichteintretensentscheid gefällt, der als Gegenstand einer Nichtigkeitsklage an das Bundesstrafgericht (BStGer) in Bellinzona weitergezogen wurde. Im November 2016 hat das Bundesstrafgericht diesen Rekurs gutgeheissen und die Schweizerische Bundesanwaltschaft angewiesen, ihre Aufgabe wahrzunehmen und die Eröffnung eines Strafverfahrens in der Schweiz einzuleiten.

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat schliesslich im Dezember 2016 das Verfahren eröffnet und beim AMAG-Konzern eine Vielzahl von Dokumenten beschlagnahmt. Danach wurde den deutschen Behörden im Januar 2017 ein Rechtshilfeersuchen übermittelt. Bis heute wurde ein Teil der beschlagnahmten Dokumente, das heisst 1.8 Millionen Schriftstücke, durch die Schweizerische Bundesstaatsanwaltschaft analysiert. Da es sich um einen in der Schweiz in diesem Umfang noch nie dagewesenen Fall handelt, der potentiell 175.000 Geschädigte betrifft, hat die Staatsanwaltschaft einen Fragebogen publiziert und online gestellt, mit dem die notwendigen Informationen über die betroffenen Fahrzeuge und die geschädigten Personen sowie ihre Ansprüche gemäss den Straftaten gesammelt werden. Für die Rücksendung des Formulars per Einschreiben an die Schweizerische Staatsanwaltschaft, Werdstrasse 138, 8036 Zürich, wurde eine Frist bis spätestens 11. Oktober 2019 gesetzt.

Als Strafverfolgungsbehörde hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft die Pflicht, die Geschädigten über ihre Rechte als Parteien zu informieren und sie auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Teilnahme am Strafverfahren (als Straf- und/oder Zivilkläger) hinzuweisen. Mit der Online-Veröffentlichung dieses Fragebogens hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft somit Artikel 118 Abs. 4 der Strafprozessordnung (StPO) auf neuartige Weise angewandt.

Dieser erste Skandal wird also in den kommenden Monaten weiterhin von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersucht werden, um damit endlich ein Voranzukommen zu erreichen. Und siehe da - am 12. September dieses Jahres brachte der Südwestrundfunk (SWR) einen neuen Volkswagen-Skandal ans Licht: Nach Analyse vertraulicher interner Dokumente des Autobauers aus dem Jahr 2015 scheint es, dass die Dieselmotoren EA 288, die Nachfolger der angeschuldigten EA 189, ebenfalls mit einer Betrugssoftware ausgestattet und demnach in der Lage sind, den Durchlauf eines Fahrzeugs auf dem Prüfstand zu erkennen. Der Volkswagen-Konzern hat diese Information der deutschen Medien sofort dementiert.

Falls ein neuer Betrug offiziell bestätigt wird, was derzeit nicht der Fall ist, können die neuen Geschädigten in der Schweiz ebenfalls Anzeige erstatten und ihre Rechte bei den Schweizer Strafverfolgungsbehörden geltend machen. Der Volkswagen-Skandal ist auf jeden Fall noch lange nicht vorbei!

Julien Broquet, Präsident ACS Les Rangiers

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