Der ACS lehnt sowohl die Gletscherinitiative
als auch den vom Bundesrat erarbeiten Gegenvorschlag mit folgender Begründung ab:
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Die Verankerung eines Verbots von fossilen Treib- und Brennstoffen
in der Verfassung, so wie es in der Initiative gefordert wird, lehnen wir
ab. Ein generelles Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen ist aus
unserer Sicht nicht zielführend, da einerseits die Technologievielfalt
gewährleistet werden muss und andererseits (noch) keine alternativen Treib-
und Brennstoffe zur Verfügung stehen, mit denen der Bedarf an Treib- und
Brennstoffen unserer Bevölkerung und unserer Wirtschaft gewährleistet
werden kann.
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Mit seinem Gegenentwurf spricht sich der Bundesrat gegen diese
Initiative und das generelle Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen
aus, was wir begrüssen.
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Dennoch ist der Gegenentwurf aus unserer Sicht zu nahe an der
Initiative, so dass wir diesen nicht unterstützen können. Er ist zwar
moderater als die Initiative, möchte aber ebenfalls ein verbindliches,
potenziell unerreichbares Ziel in der Verfassung verankern. Das aktuell in
Erarbeitung stehende neue CO 2 -Gesetz bietet eine gute
Gelegenheit, nicht Verbote zu fordern, sondern Technologieoffenheit zu
schaffen.
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Es muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig unser Wohlstand und
die Arbeitsplätze gesichert werden können. Zudem muss die Nachhaltigkeit
in allen drei Dimensionen respektiert werden: ökologisch, wirtschaftlich
und sozialverträglich. Dies kann unserer Meinung nach weder die Initiative
noch der Gegenvorschlag gewährleisten.
Der ACS lehnt diese Motion
mit folgender Begründung ab:
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Mit dem Betrieb einer solchen Plattform würde der Staat in den
freien Markt eingreifen, was aus unserer Sicht unakzeptabel ist.
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Es ist bereits heute möglich, verschiedene Preisvergleiche für
Benzin und Diesel abzufragen. Ein staatliches Angebot ist auch aus diesem
Aspekt unnötig.
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Die Suche nach der Tankstelle mit den günstigsten Treibstoffpreisen
könnte zu unnötigen Zusatzfahrten führen.
Der ACS lehnt diese parlamentarische
Initiative mit folgender Begründung ab:
- Eine Vorschrift, entsprechende Botschaften in die Werbung für
Motorfahrzeuge integrieren zu müssen, greift in die Werbefreiheit ein und
widerspricht dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der
Wirtschaftsfreiheit.
- Gleichzeitig würde die betroffene Branche gegenüber anderen Branchen
bezüglich ihrer Webeaktivitäten benachteiligt.
- Zudem bezweifeln wir die Wirkung solcher Werbevorschriften. Dass die
Bevölkerung ihr Mobilitätsverhalten aufgrund solcher Werbevorschriften ändern
wird, ist sehr unwahrscheinlich.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender
Begründung ab:
- Wir stehen für Technologievielfalt ein und stellen uns gegen ein
staatliches Verbot von einzelnen Antriebsformen.
- Die Regelung stellt ein faktisches Technologieverbot dar und würde
Innovation und die Weiterentwicklung von alternativen Brennstoffen wie
beispielsweise die synthetischen Treibstoffe abwürgen. Die Beimischung von
synthetischen Treibstoffen würde verunmöglicht.
- Zudem muss die Bevölkerung frei über die Antriebsform eines neuen Fahrzeugs
entscheiden können. Der Staat darf in diesen Entscheidungsprozess nicht
eingreifen.
- Heute beträgt der Anteil der Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bei den
Neuzulassungen bereits 50%. Deshalb ist eine solche Regelung unnötig. Zudem
würde sie dazu führen, dass weniger emissionsarme Fahrzeuge neu immatrikuliert
würden, da viele Konsumenten entweder ihr altes Fahrzeug länger behalten oder
es durch einen Gebrauchtwagen mit fossilem Antrieb ersetzen würden.
- Da bei uns in der Schweiz keine Autos gebaut werden, haben wir keinen
Einfluss darauf, was für Autos mit was für Antrieben gebaut werden.
Der
ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Die 12-monatige
Lernphase ist gerade im aktuellen, dichten Verkehr sinnvoll. Sie trägt
massgebend zu Fahrstil und Fahrkultur bei. Beides ist für die
Verkehrssicherheit wichtig.
- Die technischen
Errungenschaften können Junglenkende dazu verleiten, die Gefahren des
Strassenverkehrs, die Fremdgefährdung infolge Selbstüberschätzung, massiv zu
unterschätzen. Mit der 12-monatigen Lernphase lernen sie sich umsichtig,
rücksichtsvoll und angepasst in den Strassenverkehr einzugliedern.
- Wie vom BR beschlossen,
soll das aktuelle Gesetz nach drei Jahren im Auftrag des UVEK evaluiert werden.
Bis dahin sollte am aktuell geltenden Gesetz keine Anpassung vorgenommen
werden.
Es stehen keine
verkehrspolitischen Geschäfte auf dem Programm, zu denen der ACS Stellung
nehmen möchte.