Verkehrsvorlagen der Frühlingssession 2026

04.03.2026

Nationalrat

25.3744 Mo. Chiesa. Einführung einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr von Grenze zu Grenze auf Schweizer Strassen gestützt auf Art. 82 Abs. 3 i.V.m. Art. 84

Der ACS unterstützt diese Motion unter Berücksichtigung des folgenden Vorbehalts:

  • Wir setzen uns für einen reibungslosen Verkehrsfluss auf dem Schweizer Strassennetz ein.
  • Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolkes vom 24.11.2025 zu den Engpassbeseitigungen auf unseren Nationalstrassen sind weitere Lösungen zur Entlastung unserer Strasseninfrastruktur grundsätzlich willkommen und sollten geprüft werden, sofern sie nicht die freie Wahl des Verkehrsmittels beeinträchtigen und technisch bzw. rechtlich nicht als Grundlage zur Einführung eines Roadpricings für Schweizer Automobilistinnen und Automobilisten dienen.

25.049 n. BRG. Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz

Der ACS unterstützt grundsätzlich das vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetz unter Berücksichtigung der folgenden Vorbehalte:

  • Grundsätzliche unterstützt der ACS Aktivitäten und Massnahmen – wie beispielsweise ein effizientes Mobilitätssystem – mit denen die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur optimiert werden kann.
  • Wir hegen jedoch unsere Zweifel bezüglich der Herangehensweise beim Aufbau der geplanten Dateninfrastruktur, da dieser den diversen Mobilitätsanbietern überlassen werden soll, die später von den Investitionen des Bundes in MODIG finanziell profitieren werden.
  • Zudem befürchtet der ACS, dass die Diversität der teilnehmenden Mobilitätsanbieter nicht umfangreich genug sein könnte, um die Ziele, welche in diese Dateninfrastruktur MODIG gesetzt werden,
    erfüllen zu können.

25.4402 n Mo. KVF-N. Digitalisierung der Führerausweise

Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:

  • Der ACS ist der Auffassung, dass auch im Bereich Führerausweis die Digitalisierung keinen Halt machen sollte und deshalb ein digitalerFührerausweis eingeführt werden sollte, der die gleiche Gültigkeit hat, wie das entsprechende physische Dokument.
  • Dabei muss aber sichergestellt werden, dass der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet bleiben.
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