29.05.2026
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:·
Generell Massnahmen zur Reduktion von unnötigem Lärm für den ACS wichtige Anliegen, sofern diese aus seiner Sicht sinnvoll und zielführend sind.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:·
Der ACS steht für Technologieoffenheit und für die freie Wahl des Transportmittels. Dies gilt auch für die Wahl der Antriebsart von Fahrzeugen. Deshalb lehnt er die spezifische Förderung von Elektro-Ladestationen ab.
Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
Für finanzielle Beiträge, welche die Bahninfrastruktur betreffen, gibt es den Bahninfrastrukturfonds (BIF).
Der
ACS unterstützt grundsätzlich das vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetz
unter Berücksichtigung der folgenden Vorbehalte:
erfüllen zu können.
Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:
Der ACS ist der Auffassung, dass auch im Bereich Führerausweis die Digitalisierung keinen Halt machen sollte und deshalb ein digitalerFührerausweis eingeführt werden sollte, der die gleiche Gültigkeit hat, wie das entsprechende physische Dokument.