Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:·
- Generell Massnahmen zur Reduktion von unnötigem Lärm für den ACS wichtige Anliegen, sofern diese aus seiner Sicht sinnvoll und zielführend sind.
- Aus unserer Sicht sind die jetzigen Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen strikt genug, auch in Bezug auf die Lärmemission der Motoren. Wenn sich Fahrzeugführerinnen und -führer nicht korrekt verhalten, gibt es bereits heute genügend gesetzliche Möglichkeiten solche Tatbestände zu ahnden.
- In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig festzuhalten, dass die technologische Entwicklung in Bezug auf die Motorengeräusche enorme Fortschritte gemacht hat und weiter in Richtung von noch leiseren Motoren geht. Zudem werden Motorfahrzeuge international entwickelt und können bereits heute nur importiert werden, wenn sie die hiesigen Gesetzgebungen, auch bezüglich Lärmemissionen, einhalten.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:·
- Der ACS steht für Technologieoffenheit und für die freie Wahl des Transportmittels. Dies gilt auch für die Wahl der Antriebsart von Fahrzeugen. Deshalb lehnt er die spezifische Förderung von Elektro-Ladestationen ab.
- Zudem hat das Parlament die finanzielle Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im Rahmen der Teilrevision des CO2-Gesetzes 2024 abgelehnt. Die Motionen stehen also auch im Widerspruch zu diesem Entscheid.
Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
- Der Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAV) dient dazu sicherzustellen, dass die wachsende Mobilität auf den Autobahnen und in den Städten bewältigt und langfristig finanziert werden kann. Der Schaffung des Fonds mit diesem Zweck hat das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 mit 61,9 % zugestimmt. Deshalb lehnt der ACS jegliche Zweckentfremdung der Gelder aus dem NAV grundsätzlich ab.
- Für finanzielle Beiträge, welche die Bahninfrastruktur betreffen, gibt es den Bahninfrastrukturfonds (BIF).
- Die Finanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturausbauten ist vom Bund so geregelt, dass jeder Partner die Kosten übernimmt, die in seinem Land anfallen.
Der
ACS unterstützt grundsätzlich das vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetz
unter Berücksichtigung der folgenden Vorbehalte:
- Grundsätzliche unterstützt der ACS Aktivitäten und Massnahmen wie
beispielsweise ein effizientes Mobilitätssystem mit denen die Nutzung der
Verkehrsinfrastruktur optimiert werden kann.
- Wir hegen jedoch unsere Zweifel bezüglich der Herangehensweise beim
Aufbau der geplanten Dateninfrastruktur, da dieser den diversen Mobilitätsanbietern
überlassen werden soll, die später von den Investitionen des Bundes in MODIG finanziell
profitieren werden.
- Zudem befürchtet der ACS, dass die Diversität der teilnehmenden
Mobilitätsanbieter nicht umfangreich genug sein könnte, um die Ziele, welche in
diese Dateninfrastruktur MODIG gesetzt werden,
erfüllen zu können.
Der
ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:
-
Der ACS ist der Auffassung, dass auch im Bereich Führerausweis die
Digitalisierung keinen Halt machen sollte und deshalb ein digitalerFührerausweis
eingeführt werden sollte, der die gleiche Gültigkeit hat, wie das entsprechende
physische Dokument.
- Dabei muss aber sichergestellt werden, dass der Datenschutz und die
Datensicherheit gewährleistet bleiben.