Vernehmlassung «Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing"

12.05.2021

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Elektronischer Versand:

vernehmlassungen@astra.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing» und die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Ansicht zu diesem Bundesgesetzentwurf. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:

Generelle Feststellungen:

Mobilität ist ein Grundrecht, das nicht in Frage gestellt werden darf. Zudem ist Mobilität eines der Grundbedürfnisse des Menschen und ist ein Schlüsselfaktor unseres Wohlstandes. Sie verbindet Menschen, ermöglicht den Austausch und stellt die Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs sowie die Entsorgung von Abfällen sicher.

Stellungnahme zum vorliegenden Bundesgesetzentwurf:

Der Automobil Club der Schweiz ACS lehnt die das Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing in der vorliegenden Form ab.

Wir könnten solche Pilotprojekte nur gutheissen, wenn unter anderem alle folgenden Rahmenbedingungen erfüllt würden:

  • Wenn ausschliesslich Pilotprojekte zugelassen würden, welche ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility Pricing beinhalten, d.h. dass die Projekte sowohl den motorisierten Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr mit einbeziehen. Pilotprojekte, die nur den motorisierten Individualverkehr mit einbeziehen, lehnt der ACS strikt ab, da es sich dabei nicht um ein Mobility Pricing, sondern um ein reines Roadpricing handelt.
  • Wenn das Mobility Pricing die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bezweckt (was im vorliegenden Bundesgesetzentwurf nicht erwähnt wird) und die bisherigen Abgaben aufgehoben werden. D.h. die mit Mobility Pricing entstehenden Kosten dürfen nicht zu bestehenden Abgaben dazukommen.
  • Wenn die freie Wahl der Art der Fortbewegung (Zeit und Transportmittel) garantiert und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass eine Benachteiligung der Personen in den Randgebieten, die auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sind, ausgeschlossen werden kann.
  • Wenn das Mobility Pricing nicht zum Brechen der Verkehrsspitzen eingesetzt würde, da es nicht allen Verkehrsteilnehmern möglich ist, die Zeiten, in denen sie unterwegs sind selber zu wählen.
  • Wenn sichergestellt würde, dass die Pilotprojekte zeitlich auf maximal sechs Monate befristet wären und dass sie auf der Basis von gesetzlich klar formulierten und messbaren Zielen, auch tatsächlich die entsprechenden Erkenntnisse liefern.
  • Wenn ausschliesslich, verkehrsträgerübergreifende Pilotprojekte auf der nationalen Verkehrsinfrastruktur zugelassen würden.
  • Wenn die Bereitschaft vorhanden ist, dass sämtliche Verkehrsträger ihre vollen Kosten aufzeigen und ihren Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur leisten.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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