Vernehmlassung «Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts»

20.10.2022

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 
3003 Bern

Elektronische Eingabe: V-FA@astra.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts » und die Möglichkeit einer Stellungnahme.


Generelle Feststellungen:

Die Verkehrssicherheit ist Teil der DNA des Automobil Clubs der Schweiz ACS. Die Unfallprävention auf unseren Strassen stellt deshalb ein wichtiges Tätigkeitsfeld unseres Clubs dar. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich Vorschriften, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen, solange diese die freie Wahl des Fahrzeugs, von dessen Antrieb und des Verkehrsträgers gewährleisten.

Detailliertere Betrachtung: 

Folgende Punkte möchten wir jedoch im Interesse unserer Mitglieder hervorheben: Der ACS begrüsst, dass für Oldtimerfahrzeuge erleichterte Prüfanforderungen beim Einbau eines Fremdzündungsmotors, der nicht aus der Epoche stammt, gelten sollen. Im Rahmen der Anpassungen zur Via Sicura wurde seitens des Bundesrates explizit auf die Einführung von Datenschreibern in Motorwagen verzichtet. Wir können deshalb nicht nachvollziehen, weshalb diese Vorschrift nun auf anderem Weg doch eingeführt werden soll. Der ACS lehnt die Vorschrift von Datenschreibern in Personenwagen nicht zuletzt aus Datenschutzgründen ab. 

Den von uns ausgefüllten Fragebogen senden wir Ihnen in einem separaten Dokument.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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